Serviceübersicht

Politik & Verwaltung
Zu Beginn jeder Kreistagssitzung können Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises Soest Fragen stellen, die sich auf Angelegenheiten des Kreises beziehen. Es wird empfohlen, die Fragen frühzeitig und schriftlich bei der Geschäftsstelle des Kreistages einzureichen.
Sie erhalten Einsicht in den Sitzungskalender sowie alle öffentlichen Vorlagen und Beschlüsse des Kreistags und seiner Gremien.
Mitglieder von Kreistag und Gremien können über einen passwortgeschützten Zugang Zugriff auf nichtöffentliche Informationen zugreifen.
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Die Bürgerinnen und Bürger der kreisangehörigen Gemeinden können in einem „Bürgerbegehren“ beantragen, dass sie selbst an Stelle des Kreistags über eine Angelegenheit des Kreises entscheiden. Dieser Entscheid ist dann der „Bürgerentscheid“. Das Bürgerbegehren muss von mindestens vier Prozent der Bürgerinnen und Bürger unterschrieben werden und die zur Entscheidung zu bringende Frage sowie eine Begründung enthalten.
Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens drei Monaten im Kreis wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können schriftlich beantragen, dass der Kreistag über eine bestimmte Angelegenheit berät und entscheidet. Der Kreis Soest muss für die Angelegenheit gesetzlich zuständig sein. Der Antrag muss von mindestens vier Prozent oder höchstens 8.000 der Einwohnerinnen und Einwohner im Kreis Soest unterzeichnet sein.
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