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Kategorie Freizeit

Freizeit

Elektrofischerei - Erlaubniserteilung

Die Elektrofischerei ist genehmigungspflichtig und strengen Regelungen unterworfen. Sie können online einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Elektrofischerei nach § 10 Landesfischereiverordnung Nordrhein-Westfalen stellen.

Fischerprüfung - Zulassung

Anglerinnen und Angler müssen für ihr Hobby einen gültigen Fischereischein besitzen. Um einen solchen "Angelschein" zu erlangen, muss eine Fischerprüfung bestanden werden. Für die Durchführung der Prüfung ist der Kreis Soest als Untere Fischereibehörde zuständig.

Fischerprüfung - Ausstellung Ersatzzeugnis

Falls Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen ist, kann Ihnen ein Ersatz-Zeugnis gebührenpflichtig ausgestellt werden.

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Fischerprüfung - Ausnahmegenehmigung zur Prüfung bei einer anderen Unteren Fischereibehörde

Wer die Fischerprüfung bei einer anderen Behörde in Nordrhein-Westfalen ablegen möchte, benötigt hierfür eine Ausnahmegenehmigung des Kreises Soest. Bitte erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Wunschbehörde, ob Sie dort zur Fischerprüfung zugelassen werden. Anschließend können Sie den Online-Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nutzen.

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Jagd - Fangprämie Bisam und Nutria

Im Kreis Soest breiten sich vermehrt die gebietsfremden Arten Nutria und Bisam aus. Als invasive Arten gefährden sie mit ihrer Ausbreitung andere Tier- und Pflanzenarten. Um dem entgegenzuwirken wurde beschlossen, die Bestände mit Unterstützung der Jägerschaft zu reduzieren. Um den damit verbunden Aufwand der Jäger zu entschädigen, zahlt der Kreis für jeden erlegten Bisam und Nutria eine Prämie. Nutzen Sie das Online-Formular zur Abrechung der Prämie.

Jagd - Schonzeit-Aufhebung

Bei der Jagd gibt es je nach Tierart unterschiedliche Schonzeiten in Deutschland. Während dieser Zeiten darf nicht gejagt werden. Unter bestimmten Umstände und Gründen kann eine Aufhebung der Schonzeiten beantragt werden.

Jagd - Streckenmeldung

Die jährliche Streckenmeldung ist der unteren Jagdbehörde bis zum 15. April eines jeden Jahres vorzulegen.

Jagd - Übertragung der Entnahme und Kennzeichnung von Proben zur Untersuchung auf Trichinen

Wildschweine oder andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können, müssen vor der weiteren Bearbeitung auf Trichinen untersucht werden. Nur Jäger, die vom zuständigen Veterinäramt die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen schriftlich übertragen bekommen haben, dürfen diese Proben entnehmen.

Straßenumzüge - Erlaubnis zur Durchführung

Ob Martinsumzug, Staffellauf oder Prozession - nimmt eine Veranstaltung Straßen, Wege oder Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch, muss diese von den Straßenverkehrsbehörden nach § 29 StVO genehmigt werden.

Wildursprungsmarken - Beantragung

Für die Jagd werden Wildursprungsmarken benötigt, die Sie über das Online-Formular beantragen können.

Legende
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Das Bezahlen ist online möglich.
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