Serviceübersicht
Service | Beschreibung | ||
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Wunschkennzeichen | Beim Wunschkennzeichen kann eine bestimmte Buchstaben- und/oder Zahlenfolge für ein Nummernschild online reserviert werden, zum Beispiel das Geburtsdatum oder die persönlichen Initialen. | ||
Großraum- und Schwertransporte Ausnahmegenehmigung / Erlaubnis | Großraum- und Schwertransport dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur mit besonderer Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigungen durchgeführt werden. Nach Antragstellung eine Ausnahmegenehmigung über das Online-Portal werden die vom Transport betroffenen Behörden und Stellen angehört und nach Vorliegen aller Stellungnahmen ein Bescheid erarbeitet. Dieser geht dann - einschließlich Auflagen und Bedingungen - an das antragsstellende Unternehmen. Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Abfahrt gestellt werden! | ||
i-Kfz (Online-Portal der Kfz-Zulassungsbehörde) | Mit diesem Service können Sie ein Fahrzeug abmelden, ummelden und auch ein neues Fahrzeug zulassen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auf der weiterführenden Website. Als Zahlungsart steht Ihnen aktuell nur giropay zur Verfügung. | ||
Lebensmittelberuf - Online-Belehrung | Wer gewerbsmäßig direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln hat oder in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist, benötigt eine Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt. Der Kreis Soest hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt. | ||
Kita-Portal des Kreises Soest | Mit der Einführung des Kita-Portals wird die bisherige Kita-Karte abgelöst. Der Anmeldeprozess wird für alle Beteiligten einfacher, übersichtlicher und effizienter. Das Zu- und Absageverfahren kann schneller als bisher abgeschlossen werden. | ||
Ersatzpapiere Reisepass oder Personalausweis | Bei einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis kann die Bundespolizei einen Reiseausweis bzw. Notreiseausweis als Passersatz ausstellen. | ||
Führungszeugnis | Führungszeugnis für verschiedene Zwecke online beantragen | ||
Namensänderungen | Vor- und Nachname eines jeden Menschen werden bei der Geburt festgelegt und können sich im Laufe des Lebens zum Beispiel nach Heirat, Scheidung oder Adoption ändern. Über solche so genannten privatrechtlichen Namensänderungen informieren die Standesämter der Städte und Gemeinden. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann außerdem ein neuer Name über eine öffentliche-rechtliche Namensänderung beantragt werden. Anträge nehmen die Städte, Gemeinden und der Kreis Soest entgegen. | ||
NRW Serviceportal | Auf unserer Seite nicht fündig geworden? Nutzen Sie das NRW Serviceportal, um herauszufinden, welche Behörde oder Verwaltung Ihr Anliegen betreut und bearbeitet. | ||
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO - Einrichtung einer Baustelle - | Um Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum durchführen zu dürfen, benötigen Unternehmen eine verkehrsrechtliche Anordnung des Kreises Soest. Zum öffentlichen Verkehrsraum gehören zum Beispiel die Fahrbahnen, Rad- und Gehwege. | ||
Einzelbetriebserlaubnis für Fahrzeuge und Fahrzeugteile | Viele technische Änderungen an Fahrzeugen müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Solche Änderungen können zum Beispiel der Einbau einer Gasanlage oder eines neuen Motors, Umbauten aufgrund von Behinderungen, das Tieferlegen oder das Aufziehen von Reifen sein. | ||
Ersatzzulassungsbescheinigung Teil I | Bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I kann der Kreis Soest das Dokument neu ausstellen. Eine Diebstahlanzeige der deutschen Polizei ist ausreichend und muss im Antrag mit hochgeladen werden. | ||
Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis | Voraussetzung für den Erwerb des Führerscheins (Fahrerlaubnis) ist der Besuch einer Fahrschule und das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung. Um zur Prüfung zugelassen werden zu können, dürfen keine Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Bedenken können zum Beispiel bei schwerwiegenden Erkrankungen, bei Behinderungen und bei verkehrsrechtlichen oder strafrechtlichen Auffälligkeiten vorliegen. | ||
Fahrerkarte gemäß § 5 Fahrpersonalverordnung | Alle Neufahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen müssen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein. Für den Betrieb des Kontrollgerätes wird eine Fahrerkarte benötigt. | ||
Fahreignungsregister - Punkteauskunft | Im Fahreignungsregister (FAER) werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße und deren Punkte sowie Fahrerlaubnismaßnahmen gespeichert. Sie können online einen Antrag auf unentgeltliche Auskunft ("Punkte in Flensburg") stellen. | ||
Fahrerbescheinigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Rahmen einer Gemeinschaftslizenz | Für gewerbliche Transporte innerhalb der EU müssen Unternehmen eine sogenannte "Gemeinschaftslizenz" besitzen. Wenn Sie als Unternehmen hierfür Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, muss hierfür eine Fahrbescheinigung für jeden Fahrer und jede Fahrerin beantragt werden. | ||
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) | Zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis wird in folgenden Fällen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigt: Wenn ein Krankenkraftwagen geführt werden soll oder wenn im Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist. | ||
Fahrschul- und Fahrlehrererlaubnis | Wenn Sie als (selbständige) Fahrlehrerin oder (selbständiger) Fahrlehrer Fahrschülerinnen und Fahrschüler ausbilden wollen, dann benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis. Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung: Fahrschulerlaubnis Erteilung, Fahrlehrererlaubnis Erteilung und Fahrlehrererlaubnis Erteilung befristet. | ||
Fahrzeughalterdaten - Änderung | Fahrzeughalter deren persönliche Daten sich ändern, müssen auch die Zulassungspapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ändern lassen. Dies ist beispielsweise bei einem Umzug innerhalb des Kreis Soest erforderlich. | ||
Feinstaubplakette | Die Kennzeichnung eines Fahrzeuges mit einer Feinstaubplakette ist freiwillig. Bitte beachten Sie, dass ausgewiesene Umweltzonen nur mit der jeweiligen Feinstaubplakette befahren werden dürfen. Die Ausgabe einer Feinstaubplakette können Sie hier beantragen. | ||
Führerschein - Karteikartenabschrift | Eine Karteikartenabschrift beinhaltet alle relevanten Führerscheindaten. Sie wird zum Beispiel häufig benötigt, wenn Sie einen alten Führerschein (grau- oder rosafarben) besitzen oder Sie Zulassungsangelegenheiten bei einer anderen Kommune haben. Hierzu können Sie über das Online-Formular eine Karteikartenabschrift Ihres Führerscheins anfordern (Voraussetzung: Der Führerschein wurde vom Kreis Soest ausgestellt). | ||
Führerschein und KFZ-Zulassung - Online-Terminvereinbarung | Die Zulassungsstellen des Kreis Soest betreuen alle Anliegen rund um das Thema KFZ-Zulassungen und Führerschein. Sie können mit der Zulassungsstelle Soest und der Zulassungsstelle Lippstadt online einen Termin vereinbaren. | ||
Gefahrguttransporte - Einzelfahrwegbestimmung nach § 35a Absatz 3 GGVSEB | Auf Bundesautobahnen ist der Transport von Gefahrgütern wie zum Beispiel Benzin, Explosivstoffe oder Gase grundsätzlich erlaubt. Auf allen anderen Straßen bedarf der Transport einer Genehmigung. Die Genehmigung stellt diejenige Behörde aus, durch deren Zuständigkeitsbereich der Transport führt. Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor Transportbeginn gestellt werden und die danach ausgestellte Genehmigung beim Transport mitgeführt werden. | ||
Gurt- und Helmpflicht - Befreiung von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes / Tragen des Schutzhelmes | Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, den Sicherheitsgurt in ihrem Fahrzeug anzulegen. Gleiches gilt in vielen Fällen für das Tragen von Schutzhelmen. In Ausnahmefällen kann man sich aber von diesen Pflichten gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung befreien lassen. | ||
Güterkraftverkehr - Berichtigung der Erlaubnis oder der Gemeinschaftslizenz | Die Erlaubnis nach § 3 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz oder die Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung EG Nummer 1072/2009 muss berichtigt werden, wenn der Sitz des Unternehmens aus einem anderen Zuständigkeitsgebiet in den Kreis Soest verlegt wird. | ||
Güterkraftverkehr - Erlaubnis nach § 3 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz oder Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung EG Nummer 1072/2009 | Unternehmen benötigen für gewerbliche Transporte innerhalb Deutschlands mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen eine Erlaubnis. Für Transporte innerhalb der Europäischen Union ist eine sogenannte "Gemeinschaftslizenz" erforderlich. | ||
Güterkraftverkehr - Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit | Unternehmen benötigen für gewerbliche Transporte innerhalb Deutschlands mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen eine Erlaubnis. Im Rahmen der Antragstellung ist eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters o. Ä. vorzulegen, die die finanzielle Leistungsfähigkeit nachweist (nach § 3 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)) | ||
Güterkraftverkehr - Zusätzliche Ausfertigung der Erlaubnis oder Ausfertigung beglaubigter Kopien der Gemeinschaftslizenz | Mit diesem Antrag können zusätzliche Ausfertigungen der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz oder Ausfertigungen von beglaubigten Kopien der Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung EG Nummer 1072 / 2009 angefordert werden. | ||
Kfz-Steuer-Rechner | Mit dem Kfz-SteuÂer-RechÂner lässt sich die JahresÂsteuÂer ganz einÂfach beÂrechÂnen. Sie müsÂsen leÂdigÂlich eiÂniÂge AnÂgaÂben zu IhÂrem FahrÂzeug einÂgeÂben, um die vorÂausÂsichtÂlich anÂfalÂlenÂde JahresÂsteuÂer zu erÂmitÂteln. | ||
Mängelmelder Kreisstraßen, Fuß- und Gehwege | Mit unserem Mängelmelder können Sie Mängel an Straßen, Fuß- und Gehwegen des Kreises Soest melden. Bitte beschreiben Sie in Ihrer Meldung möglichst genau, um welchen Mangel es sich handelt und wo dieser zu finden ist. Gerne können Sie uns auch Fotos zum Fall übersenden. | ||
Mängelmelder Radwege | Schäden an Radwegen oder an der Beschilderung für den Radverkehr können dem Kreis Soest über das Formular online gemeldet werden. | ||
Parkausweis - Handwerksbetriebe | Parkausweise können entweder für das Kreisgebiet Soest oder für einen oder mehrere Regierungsbezirke ausgestellt werden. Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A der Handwerksordnung und die in der Anlage B der Handwerksordnung verzeichneten Gewerke. | ||
Parkausweis - Soziale Dienste | Antragsberechtigt sind nur von den Pflegekassen anerkannte ambulante Alten- und Pflegedienste. Die Ausnahmegenehmigung wird nur für Fahrzeuge mit fester Firmenaufschrift (gekennzeichnete Fahrzeuge) ausgestellt, die ausschließlich für Pflegetätigkeiten eingesetzt werden. | ||
Parkerleichterung (blauer Ausweis) für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde | Für behinderte Menschen werden in der Straßenverkehrsordnung Ausnahmen gemacht, nach denen diese ihren PKW erleichtert parken können. Je nach Art der Behinderung kann der "EU-Schwerbehindertenparkausweis ("blauer Parkausweis") oder eine Ausnahmegenehmigung light ("orangener Parkausweis") beantragt werden. | ||
Parkerleichterung (orangener Parkausweis) für schwerbehinderte Menschen ohne außergewöhnliche Gehbehinderung | Für behinderte Menschen werden in der Straßenverkehrsordnung Ausnahmen gemacht, nach denen diese ihren PKW erleichtert parken können. Je nach Art der Behinderung kann der "EU-Schwerbehindertenparkausweis ("blauer Parkausweis") oder eine Ausnahmegenehmigung light ("orangener Parkausweis") beantragt werden. | ||
Personenbeförderung - Antrag auf Genehmigung zur Ausübung eines Gelegenheitsverkehrs | Unternehmer, die Personen geschäftlich oder gegen Entgelt zum Beispiel mit einem Taxi befördern, benötigen hierfür eine Erlaubnis des Kreises. | ||
Personenbeförderung - Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 II Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) | Unternehmer, die Personen geschäftlich oder gegen Entgelt zum Beispiel mit einem Taxi befördern, benötigen hierfür eine Erlaubnis des Kreises. Im Rahmen der Antragstellung ist eine Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters o.Ä. vorzulegen, die die finanzielle Leistungsfähigkeit nachweist. | ||
Radverkehrsnetz NRW | Das Radverkehrsnetz NRW verbindet alle Städte und Gemeinden des Landes mit einer einheitlichen Wegweisung für den Radverkehr. Der Internetauftritt des Radverkehrsnetzes richtet sich zunächst an Fachleute des Verkehrswesens. | ||
Sonn- und Feiertagsfahrverbot - Ausnahmegenehmigung | An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 Uhr bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen und jegliche LKW-Gespanne, also Lastkraftwagen mit Anhängern, nicht fahren. Es kann aber eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 7 in Verbindung mit § 30 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung, § 1 Absatz 1 Ferienreiseverordnung beantragt werden. | ||
Straßenumzüge - Erlaubnis zur Durchführung | Ob Martinsumzug, Staffellauf oder Prozession - nimmt eine Veranstaltung Straßen, Wege oder Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch, muss diese von den Straßenverkehrsbehörden nach § 29 StVO genehmigt werden. | ||
Taxigewerbe - Änderungen Fahrzeug / Genehmigungsurkunde | Mit diesem Online-Service können Unternehmen den Austausch von Fahrzeugen oder die Änderung der Genehmigungsurkunde (Adresse / Abmeldung) beantragen. | ||
Taxigewerbe - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des § 47 Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz | Taxen dürfen nur an behördlich zugelassenen Stellen und in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Der Kreis Soest kann im Einvernehmen mit anderen Genehmigungsbehörden das Bereithalten an behördlich zugelassenen Stellen außerhalb der Betriebssitzgemeinde gestatten und einen größeren Bezirk festsetzen. | ||
Abgeschlossenheitsbescheinigung | Teileigentum, das auf einem Grundstück gebildet wird, muss im Grundbuch eingetragen werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Wohnungen eines Mehrfamilienhauses einzeln verkauft werden sollen. Für den Eintrag ins Grundbuch wird wiederum eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt. Darin bestätigt die Bauaufsichtsbehörde, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind. | ||
Altlastenverzeichnis - Auskunft | Jeder, der ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben möchte, sollte sich vorher erkundigen, ob das Objekt im Kataster über Altlastverdachtsflächen und Altlasten erfasst ist. Über das Online-Formular können Grundstückseigentümer und sonstige Dritte, wie zum Beispiel Kaufinteressenten, Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte eine Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen. | ||
Anzeige der Beseitigung von Anlagen | Für den Abbruch baulicher Anlagen wird eine Baugenehmigung benötigt. Der Kreis Soest erteilt als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet Baugenehmigungen außer für Vorhaben in den Städten Lippstadt, Soest, Warstein und Werl. | ||
Bauanträge (online) mit digitaler Signatur (für Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser) | Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser (Architekten oder Bauingenieure) haben über das integrierte Bauportal die Möglichkeit, Bauanträge online mit digitaler Signatur zu stellen. Für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren ist eine ausgedruckte und unterschriebene Vollmacht notwendig. Anschließend stehen Ihnen nach Freischaltung alle Funktionen des Portals zur Verfügung. | ||
Bauherren - Auskunft | Bauherren können hier den aktuellen Status eines Bauantrages einsehen. Die Funktion steht nach Freischaltung durch die Abteilung Bauen und Immissionsschutz zur Verfügung. | ||
Baugenehmigung | Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen wird eine Baugenehmigung benötigt. Der Kreis Soest erteilt als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet Baugenehmigungen außer für Vorhaben in den Städten Lippstadt, Soest, Warstein und Werl. | ||
Baulast - Eintragung | Eine Baulast ist eine freiwillige Erklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Darin übernimmt der Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die ein bestimmtes Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen verlangen. | ||
Baulast - Löschung / Verzicht | Eine Baulast ist eine freiwillige Erklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Darin übernimmt der Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die ein bestimmtes Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen verlangen. | ||
Bauschutt verwerten | Beim Abbruch von Gebäuden und Anlagen fallen große Mengen an Bauschutt an. Dieser kann als Natursteinersatz in jeweils vorgegebener Einbauweise wiederverwendet werden, wenn keine Schadstoffe enthalten sind. | ||
BORISplus | BORIS-NRW ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen. Es enthält Richtwerte für Boden und Immobilien sowie Preisübersichten über den Immobilinemarkt. | ||
Einfaches Baugenehmigungsverfahren | Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen wird eine Baugenehmigung benötigt. Der Kreis Soest erteilt als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet Baugenehmigungen außer für Vorhaben in den Städten Lippstadt, Soest, Warstein und Werl. | ||
Fachbehörden - Auskunft | Fachbehörden können hier den aktuellen Status von Bauanträgen einsehen. Die Funktion steht nach Freischaltung durch die Abteilung Bauen und Immissionsschutz zur Verfügung. | ||
Gebäudeeinmessung | Gebäudeeinmessungen sind gesetzlich vorgeschrieben, sobald auf einem Grundstück ein Gebäude - zum Beispiel ein Wohnhaus oder eine Garage - neu errichtet oder in seinem Grundriss verändert worden ist. Eigentümer oder Erbbauberechtigte müssen unmittelbar nach der Fertigstellung des Gebäudes oder der äußeren Grundrissveränderung die Einmessung beauftragen. | ||
Gewerbeerlaubnis für Tätigkeiten in der Immobilienbranche - Kreis Soest | Gemäß § 34c Gewerbeordnung benötigen Maklerinnen und Makler, Darlehensvermittlerinnen und Darlehensvermittler, gewerbsmäßige Verwalterinnen und Verwalter von Wohnimmobilien sowie Bauträgerinnen und Bauträger und Baubetreuerinnen und Baubetreuer für ihre Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis, die der Kreis Soest auf Antrag erteilt. | ||
Grundsteuerportal NRW | Das Grundsteuerportal (Geodatenportal) ist ein Service der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung. Hier können Sie die Angaben zu Ihrem Grundstück, z.B. Grundstücksfläche, Bodenrichtwert oder Ertragsmesszahl, abrufen. | ||
Grundstücksvereinigungen | Durch die Vereinigung von Grundstücken werden im Grundbuch bisher selbstständige Grundstücke rechtlich zusammengefasst. Anträge auf Vereinigung von Grundstücken können online und kostenfrei gestellt werden. | ||
Grundstücksvermessung | Bei Unklarheiten des Grenzverlaufes wegen fehlender oder fehlerhafter Grenzzeichen kann eine Grundstücksvermessung (Grenzvermessung oder amtliche Grenzanzeige) sinnvoll sein. Nutzen Sie das Online-Formular zur Beantrgaung einer Grundstücksvermessung. | ||
Kaufpreissammlung - Auskunft | Jeder Kaufvertrag über ein Grundstück, eine Eigentumswohnung oder ein Erbbaurecht wird von Notaren den Gutachterausschüssen übersandt und anschließend in der Kaufpreissammlung aufgeführt. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten nur Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. | ||
Katasteramt - Bescheinigungen | Das Katasteramt des Kreises Soest stellt Grenzbescheinigungen, Entfernungsbescheinigungen, Identitätsbescheinigungen sowie Unschädlichkeitszeugnisse aus, die Sie über as Online-Formular bestellen können. | ||
Liegenschaftskataster - Auszüge per Online-Formular anfordern | Eigentümer, Erbbauberechtigte und Notare können aktuelle Auskünfte und Auszüge über die sie betreffenden Grundstücke aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) erhalten. | ||
Naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausnahmegenehmigungen | Die Natur und Landschaft außerhalb von Ortschaften ist vor Eingriffen gesetzlich geschützt. Bei notwendigen oder nicht vermeidbaren Eingriffen wird eine Genehmigung benötigt. | ||
Verkehrswertgutachten | Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Soest erstellt auf Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke, und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte). | ||
Wasserrechtliche Genehmigung für bauliche Anlagen in oder an Gewässern | Für die Errichtung oder wesentliche Veränderung einer baulichen Anlage in oder an Gewässern muss nach § 36 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit dem jeweiligen Landeswassergesetz eine wasserrechtliche Genehmigung vorliegen, die Sie über das Online-Formular beantragen können. | ||
Wasserrechtliche Erlaubnis zum Einbau von Recycling-Baustoffen | Beim Abbruch von Gebäuden und Anlagen fallen große Mengen an Bauschutt an. Dieser kann als Natursteinersatz in jeweils vorgegebener Einbauweise wiederverwendet werden, wenn keine Schadstoffe enthalten sind. | ||
Wohnberechtigungsschein | Der Kreis Soest erteilt Wohnberechtigungsscheine (WBS). Ein WBS wird benötigt, um eine geförderte Wohnung beziehen zu können. | ||
Wohnraumförderung | Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen verschiedene Maßnahmen, z.B.: den Neubau und den Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen oder den Neubau und die Neuschaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, auch in Form von Mieteinfamilienhäusern. Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier. | ||
BAföG | Hier können Sie online einen Antrag auf Ausbildungsförderung (BAföG) für eine Ausbildung (Schulausbildung, Studium in NRW, Studium in Belgien, den Niederlanden oder Luxemburg) oder einen Antrag auf Aufstiegsfortbildungsförderung (z. B. für die Meisterausbildung) in NRW stellen. | ||
Kreisarchiv - Benutzungsantrag | Das Kreisarchiv Soest hat die Aufgabe, die Geschichte und Gegenwart des Kreises Soest zu dokumentieren, Quellen zu sammeln, zu erschließen, zu erhalten, auszuwerten und für jedermann zugänglich zu machen. Für den Besuch im Kreisarchiv müssen Sie einen Benutzungsantrag ausfüllen. | ||
Kreisarchiv - Datenbank (Findbuch) | Auf der Internetseite des Kreisarchivs können Sie in der Datenbank (Findbuch) der frei zugänglichen Bestände nach Schlagwörtern suchen und recherchieren. | ||
Schulanmeldung | Als Schüler haben Sie die Möglichkeit, sich über das Portal "Schulbewerbung.de" zur Berufsschule, Gymnasialen Oberstufe und an Berufsbildenden Schulen anzumelden. Die Anmeldungen zur Berufsschule und zu Fachschulen sind jederzeit möglich. Für alle anderen Bildungsangebote gibt es bestimmte Anmelde-Zeitfenster." | ||
Schulbegleitung - Antrag auf Gewährung | Hier können Sie einen Antrag auf Gewährung einer Schulbegleitung für Kinder mit körperlich / geistiger Beeinträchtigung ausfüllen. Bitte zuletzt ausdrucken, unterschreiben und mit den vollständigen Unterlagen an den Kreis Soest senden. | ||
Schulbegleitung - Bericht der Schule | Hier finden Schulen ihr Formular zur Beschreibung der Schulsituation. Bitte zuletzt ausdrucken, unterschreiben und den Eltern zur Antragseinreichung zur Verfügung stellen. | ||
Statistikatlas | Im Statistikatlas NRW finden Sie viele verschiedene statistische Angaben über den Kreis Soest sowie die Städte und Gemeinden. | ||
Zuschuss für Kulturangebote | Mit diesem Formular kann die Gewährung eines Zuschusses für Kulturangebote (Veranstaltungen, Projekte etc.) beantragt werden. | ||
Adoption - Kontaktformular | Die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Kreis Soest (GAVS) berät die Mütter und Eltern, die überlegen, ihr Kind zur Adoption freizugeben, genauso wie Einzelpersonen oder Paare, die gerne ein Kind adoptieren möchten. Bei Fragen können Sie sich über das Kontaktformular an die passende Ansprechperson wenden. | ||
Elternbeiträge - Selbsteinschätzung zum Elterneinkommen | Nach der Anmeldung des Kindes im Kindergarten erhalten die Eltern eine Nachricht des „Teams Elternbeiträge“ zur Erfassung der Daten und Festlegung des Elternbeitrages im ersten Kindergartenjahr. Zunächst wird der Elternbeitrag auf Basis einer Selbsteinschätzung der Eltern festgelegt. Die Selbsteinschätzung kann über diesen Online-Assistenten erfolgen und direkt an das Team Elternbeiträge gesendet werden. | ||
Elterngeld | Das Elterngeld ist ein Ausgleich für bisheriges Einkommen. Sie bekommen Elterngeld, wenn Sie nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um Ihr Kind in den ersten Monaten zu betreuen. | ||
Familienleistungen - Infotool | Diese Seite ist ein Informationsangebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es dient als erste Anlaufstelle für Familien, um mit wenigen Klicks zu überprüfen, auf welche Familienleistungen Ihre individuelle Familie voraussichtlich Anspruch hat. | ||
Familienpflegezeit-Rechner | Der Familienpflegezeit-Rechner ist eine Berechnungshilfe, um Beschäftigten eine erste, auf ihre persönliche Lebens- und Einkommenssituation abgestimmte, Orientierung zum Thema Pflegezeiten für Angehörige zu geben. | ||
Hilfe zur Erziehung - Kontaktformular | Alternativ zu der telefonischen Kontaktaufnahme oder das Senden einer E-Mail an die zuständige Ansprechperson, können Sie bei Fragen oder Anliegen sich über das Kontaktformular an die jeweilige Ansprechperson wenden. | ||
Kindertagespflege Förderung - Kontaktformular | Das Kreisjugendamt Soest fördert die Betreuung von Kindern der Kindertagespflege. Abhängig vom Alter des Kindes, dem Betreuungsumfang und der Qualifikation der Kindertagespflegeperson wird eine Vergütung bezahlt. Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich über das Kontaktformular an die jeweilige Ansprechperson wenden. | ||
Kindertagespflege - Richtlinien für Förderung und Erlaubnis | Das Kreisjugendamt Soest fördert die Betreuung von Kindern der Kindertagespflege. Abhängig vom Alter des Kindes, dem Betreuungsumfang und der Qualifikation der Kindertagespflegeperson wird eine Vergütung bezahlt. Das Kreisjugendamt überprüft, ob die Kindertagespflegepersonen geeignet sind. Die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule. | ||
Kinderzuschlags-Check (KiZ-Lotse) | Wenn Ihr Einkommen für Ihre Familie nicht reicht, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kinderzuschlag (KiZ). Prüfen Sie mit dem KiZ-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit, ob Ihre Familie die Voraussetzungen für den KiZ erfüllt. | ||
KiTa-Finder NRW | Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind? KiTa-Finder NRW bieÂtet Ihnen mit weÂniÂgen Klicks InÂforÂmaÂtioÂnen zu vielen verschiedenen KinÂderÂtaÂgesÂeinÂrichÂtunÂgen oder Adressen der Fachvermittlungsstellen für die Kindertagespflege in Nordrhein-​Westfalen. | ||
Kontaktformular Beistandschaften | Sofern eine Beratung nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, für minderjährige Kinder eine Beistandschaft einzurichten. Beistand ist das Jugendamt des Kreises Soest. Die Beistandschaft kann der Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge allein zusteht. | ||
Kontaktformular Bescheinigung über die alleinige elterliche Sorge | Bei Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht das Sorgerecht grundsätzlich der volljährigen Mutter zu. Mütter können auch einen Nachweis darüber erhalten, dass keine Sorgeerklärung abgegeben wurde. | ||
Kontaktformular Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorge | Bei Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht das Sorgerecht grundsätzlich der volljährigen Mutter zu. Mutter und Vater können sich aber auch beim Jugendamt beurkunden lassen, dass sie die Sorge für ihr Kind gemeinsam ausüben wollen. | ||
Kontaktformular Verfahrenslotsin | Alternativ zu Telefon oder E-Mail können Sie sich auch über unser Kontaktformular an die Verfahrenslotsin wenden. Daten werden hier sicher übermittelt. | ||
Pflegekindaufnahme - Kontaktformular | Die Pflegekinderhilfe des Kreisjugendamtes berät und begleitet Pflegefamilien und bietet Pflegeelternseminare an. Bei Fragen rund um das Thema Aufnahme eines Pflegekindes können Sie sich über das Kontaktformular an die jeweilige Ansprechperson wenden. | ||
Unterhaltsvorschuss | Alleinerziehende Mütter und Väter können Unterhaltsvorschussleistungen erhalten, wenn der andere Elternteil keinen ausreichenden Unterhalt zahlt. Anträge können bei den jeweils zuständigen Jugendämtern im Kreis Soest gestellt werden. Antragsberechtigt ist der alleinerziehende Elternteil beziehungsweise der Sozialhilfeträger. | ||
Veränderungsmitteilung nach § 6 Abs. 4 UhVorschG | Alleinerziehende Mütter und Väter können Unterhaltsvorschussleistungen erhalten, wenn der andere Elternteil keinen ausreichenden Unterhalt zahlt. Anträge können bei den jeweils zuständigen Jugendämtern im Kreis Soest gestellt werden. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, können über diesen Onlinedienst mitgeteilt werden. | ||
Wirtschaftliche Jugendhilfe - Antrag auf Leistungen | Pflegeeltern können hiermit Beihilfen oder Zuschüsse beantragen, die zusätzlich zum monatlichen Pflegegeld ausgezahlt werden. Zudem können Sie Ihren aktuellen Kindergeldbescheid hochladen oder einen Haftpflichtversicherungsschaden melden. Außerdem können Sie Ihre Beiträge zur Altersvorsorge und Unfallversicherung nachweisen. | ||
Elektrofischerei - Erlaubniserteilung | Die Elektrofischerei ist genehmigungspflichtig und strengen Regelungen unterworfen. Sie können online einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Elektrofischerei nach § 10 Landesfischereiverordnung Nordrhein-Westfalen stellen. | ||
Fischerprüfung - Zulassung | Anglerinnen und Angler müssen für ihr Hobby einen gültigen Fischereischein besitzen. Um einen solchen "Angelschein" zu erlangen, muss eine Fischerprüfung bestanden werden. Für die Durchführung der Prüfung ist der Kreis Soest als Untere Fischereibehörde zuständig. | ||
Fischerprüfung - Ausstellung Ersatzzeugnis | Falls Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen ist, kann Ihnen ein Ersatz-Zeugnis gebührenpflichtig ausgestellt werden. | ||
Fischerprüfung - Ausnahmegenehmigung zur Prüfung bei einer anderen Unteren Fischereibehörde | Wer die Fischerprüfung bei einer anderen Behörde in Nordrhein-Westfalen ablegen möchte, benötigt hierfür eine Ausnahmegenehmigung des Kreises Soest. Bitte erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Wunschbehörde, ob Sie dort zur Fischerprüfung zugelassen werden. Anschließend können Sie den Online-Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nutzen. | ||
Jagd - Fangprämie Bisam und Nutria | Im Kreis Soest breiten sich vermehrt die gebietsfremden Arten Nutria und Bisam aus. Als invasive Arten gefährden sie mit ihrer Ausbreitung andere Tier- und Pflanzenarten. Um dem entgegenzuwirken wurde beschlossen, die Bestände mit Unterstützung der Jägerschaft zu reduzieren. Um den damit verbunden Aufwand der Jäger zu entschädigen, zahlt der Kreis für jeden erlegten Bisam und Nutria eine Prämie. Nutzen Sie das Online-Formular zur Abrechung der Prämie. | ||
Jagd - Schonzeit-Aufhebung | Bei der Jagd gibt es je nach Tierart unterschiedliche Schonzeiten in Deutschland. Während dieser Zeiten darf nicht gejagt werden. Unter bestimmten Umstände und Gründen kann eine Aufhebung der Schonzeiten beantragt werden. | ||
Jagd - Streckenmeldung | Die jährliche Streckenmeldung ist der unteren Jagdbehörde bis zum 15. April eines jeden Jahres vorzulegen. | ||
Jagd - Übertragung der Entnahme und Kennzeichnung von Proben zur Untersuchung auf Trichinen | Wildschweine oder andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können, müssen vor der weiteren Bearbeitung auf Trichinen untersucht werden. Nur Jäger, die vom zuständigen Veterinäramt die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen schriftlich übertragen bekommen haben, dürfen diese Proben entnehmen. | ||
Wildursprungsmarken - Beantragung | Für die Jagd werden Wildursprungsmarken benötigt, die Sie über das Online-Formular beantragen können. | ||
Anzeige einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung (TWE) | Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Das Gesundheitsamt kontrolliert deshalb die Trinkwasserqualität sowie alle technischen Anlagen und Einrichtungen zur Wasserversorgung. Dazu zählen Kleinanlagen, Hausinstallationen in öffentlichen Gebäuden und Gebäude, in denen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung betrieben werden. | ||
Anzeige Hygieneverordnung | Betreiber einer Einrichtung, die eine Tätigkeit nach § 1 Hygiene-Verordnung (zum Beispiel Fußpfleger, Piercer, Friseure) ausführen, müssen die Aufnahme und die Beendigung ihrer Tätigkeit bei dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. | ||
Fragebogen zur geplanten Wohngemeinschaft | Wohngemeinschaften sind eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Pflegeangeboten und eine gute Alternative zu einer stationären Versorgung. Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften werden zum Beispiel von ambulanten Pflegediensten betrieben. Sie müssen sich an bestimmte Standards halten und werden regelmäßig von der WTG-Behörde (früher Heimaufsicht) überprüft. | ||
Hilfen für psychisch Erkrankte | Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet Menschen Beratung und Hilfen an, die an psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen leiden oder sich in einer schwierigen Lebenslage befinden. Neben den Betroffenen können sich auch Angehörige und Menschen aus dem sozialen Umfeld an den Dienst wenden. Nutzen Sie das Kontaktformular, um sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst zu wenden. | ||
Hilfe zur Pflege - Einkommens- und Vermögenserklärung | Im Rahmen der Beantragung der Hilfe zur Pflege muss das Einkommen und Vermögen angegeben werden. Nach Einreichen des Grundantrages für die Hilfe zur Pflege wird daher eine Einkommens- und Vermögenserklärung benötigt. Den Grundantrag finden Sie ebenfalls hier im Service-Portal. | ||
Hilfe zur Pflege - Grundantrag | Wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen aufweist und daher Hilfe durch andere benötigt, hat Anspruch auf "Hilfe zur Pflege“ (§§ 61ff. SGB XII). Diese wird aber nur geleistet, soweit der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst durch Einkommen oder Vermögen tragen kann, noch sie von anderen – z.B. der Pflegeversicherung – erhält bzw. diese dadurch nicht vollständig gedeckt sind | ||
Hilfe zur Pflege - Mitteilung für Pflegeeinrichtungen | Dieses Formular richtet sich an Pflegeeinrichtungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege. | ||
Investitionskostenpauschale für das aktuelle Jahr nach § 12 APG NRW - Antrag auf Gewährung | Ambulante Pflegedienste haben die Möglichkeit, jährlich beim örtlichen Sozialhilfeträger eine Investitionskostenpauschale zu beantragen. Im Kreis Soest nimmt Anträge die Kreisverwaltung entgegen. Abgabefrist ist der 1. März. | ||
Investitionspauschale für ambulante Pflegedienste mit Abrechnung ausschließlich nach Zeit - Antrag auf Gewährung | Ambulante Pflegedienste haben die Möglichkeit, jährlich beim örtlichen Sozialhilfeträger eine Investitionskostenpauschale zu beantragen. Im Kreis Soest nimmt Anträge die Kreisverwaltung entgegen. Abgabefrist ist der 1. März. | ||
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket | Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht Kindern einkommensschwacher Familien gezielt zusätzliche Bildungs- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen. Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld wenden sich bitte an das Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv. Für Kinder und Jugendliche, die Wohngeld oder einen Kindergeldzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden der richtige Ansprechpartner. | ||
Leistungen zur Sozialen Teilhabe - Beantragung | Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Leistungsberechtigte sollen zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum befähigt und unterstützt werden. | ||
Meldepflichtige Krankheit gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG für behandelnde Ärztinnen und Ärzte | Meldepflichtige Infektionskrankheiten müssen an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Zur Meldung verpflichtet sind insbesondere Ärztinnen, Ärzte und Labore. Meldepflichtige Infektionskrankheit sind in den meisten Fällen Krankheiten, die sich von Person zu Person übertragen lassen und eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellen. | ||
Meldungen gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG für Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege sowie sonstige Gemeinschaftseinrichtungen nach §§ 35 und 36 IfSG | Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Gesundheitsschutz informieren und beraten zu Infektionskrankheiten, die der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz unterliegen. Eingehende Meldungen werden überprüft und nachverfolgt, indem weitere Informationen vom Erkrankten selbst oder den behandelnden Ärzten eingeholt werden. | ||
Meldungen nach § 34 IfSG für Kindertagestätten und Schulen | Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Gesundheitsschutz informieren und beraten zu Infektionskrankheiten, die der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz unterliegen. Eingehende Meldungen werden überprüft und nachverfolgt, indem weitere Informationen vom Erkrankten selbst oder den behandelnden Ärzten eingeholt werden. | ||
Nachweise von Krankheitserregern für Labore gemäß §§ 7, 8, 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) | Meldepflichtige Infektionskrankheiten müssen an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Zur Meldung verpflichtet sind insbesondere Ärztinnen, Ärzte und Labore. Meldepflichtige Infektionskrankheit sind in den meisten Fällen Krankheiten, die sich von Person zu Person übertragen lassen und eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellen. | ||
Pflegeberatung - Kontaktformular | Über unser Kontaktformular können Sie mit wenigen Klicks rund um die Uhr einen Rückmeldewunsch (per Telefon oder Email) und Ihr Anliegen zu bestehenden Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten zum Thema Pflege an unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater richten. | ||
Pflegewohngeld | Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen können für ihre Heimbewohnerinnen und -bewohner bei vollstationärer Unterbringung einen Zuschuss beantragen. In vollstationären Einrichtungen wird dieser Zuschuss als sogenanntes Pflegewohngeld gewährt. | ||
Tätigkeitsanzeige nach §8 der Berufsordnung für Hebammen in NRW (HebBo NRW) | Hebammen müssen laut Gesetzgeber den Stand ihrer Tätigkeit bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt melden. Nutzen Sie bitte dieses Formular für Ihre "Jährliche Mitteilung" jeweils bis zum 31. Januar des Folgejahres. | ||
Übernahme von Bestattungskosten | Gemäß § 74 SGB XII sind die zur Bestattung Verpflichteten von den erforderlichen Kosten einer Bestattung zu entlasten, wenn die Verpflichtung hierzu nicht zugemutet werden kann. Hierzu ist neben der Anzahl, der zur Bestattung verpflichteten Personen, sowie dem vorhandenen Nachlass, auch die persönliche und finanzielle Situation des Antragstellers zu berücksichtigen. | ||
Apotheken und Arzneimittelhandel - diverse Online-Anträge | Speziellere Erlaubnisse sind notwendig, wenn Sie eine Apotheke oder Handel mit Arzneimitteln betreiben möchten. Über den hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung: Betrieb einer Krankenhausapotheke - Erlaubnis, Betrieb einer öffentlichen Apotheke - Erlaubnis, Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln - Erlaubnis und Einzelhandel mit verschreibungsfreien Arzneimitteln - Anzeige. | ||
Bewachungsgewerbe - Erlaubnis (gem. § 34a GewO) | Sie möchten gewerbsmäßig das Lebens oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? So bspw. Gebäude bewachen, Fluggäste kontrollieren, Geld- und Werttransporte durchführen oder im Personenschutz arbeiten? Hierfür benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis. Hier geht es zur Online-Antragstellung im Wirtschaft-Service-Portal NRW. | ||
Bewachungsgewerbe - Erteilung und Erlaubnis | Gewerbetreibende, die Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen möchten, benötigen hierfür nach § 34a Gewerbeordnung eine Bewachungserlaubnis. | ||
Gewerbeanzeige | Alle Personen, die ein Gewerbe betreiben, sind dazu verpflichtet die gewerbliche Tätigkeit anzumelden und bei Bedarf ab- oder umzumelden. Diese unterschiedlichen Anzeigen können Sie über das Onlineformular des Wirtschafts-Service-Portal.NRW vorrnehmen. | ||
Gewerbezentralregister | Im Gewerbezentralregister werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst. Sowohl natürliche als auch juristische Personen können einen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen. | ||
Meldung eines Betriebes nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nummer 852 / 2004 über Lebensmittelhygiene | Gewerbetreibende Personen in einem Lebensmittelunternehmen sind nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nummer 852 / 2004 über Lebensmittelhygiene verpflichtet, der zuständigen Behörde die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe zu melden. Die Meldung kann über diesen Online-Service durchgeführt werden. | ||
Prostitutionsgewerbe - Anzeige und Erlaubnis | Sie benötigen eine Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes oder einer Prostitutionsstätte sowie für die Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen und den Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs nach dem Prostituiertenschutzgesetz. | ||
Vergabesatellit Westfalen | Mit Hilfe eines elektronischen Angebots über den Vergabesatellit Westfalen können sich Bieter unabhängig von Öffnungszeiten und Postzustellern an Ausschreibungen der Kreisverwaltung Soest beteiligen. Durch die E-Vergabe wird der Vergabeprozess für alle Beteiligten transparenter, schneller und kostengünstiger. | ||
Wirtschaftsförderung Kreis Soest | Die Wirtschaftsförderung Kreis Soest schafft Rahmenbedingungen und unterstützt Unternehmen bei unterschiedlichen Themen. Auf der Internetseite der Wirtschaftsförderung finden Sie alle wichtigen Informationen hierzu. | ||
Zentrale Bieterkartei - Neu- oder Aktualisierungsantrag | In der "Zentralen Bieterkartei" (ZBK) der Kreisverwaltung Soest sind diejenigen Unternehmen gelistet, deren Eignung im Sinne des Vergaberechts durch den Kreis Soest festgestellt wurde. Bei Verhandlungsvergaben von Liefer- und Dienstleistungen und Freihändigen Vergaben von Bauleistungen sowie Beschränkten Vergaben beteiligt der Kreis Soest Unternehmen aus dieser Kartei ohne vorgezogene Eignungsprüfung. | ||
Deutsche Rentenversicherung - Online-Dienste | Rentenantrag online stellen, Daten ändern, Versicherungskonto einsehen, Termine buchen - das geht mit den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung bequem von zu Hause aus. | ||
Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schul- und Kitaschließungen | Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind, zum Beispiel im Rahmen der Corona-Pandemie. Dazu zählen Quarantäneanordnungen, Tätigkeitsverbote oder Schul- und Kitaschließungen. | ||
Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit | Nutzen Sie die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit um nach aktuellen Stellenangeboten in der Region zu suchen. | ||
Lohn- und Einkommensteuerrechner | Mit dem Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesminsterium für Finanzen können Sie sowohl die Lohnsteuer als auch Einkommenssteuer online berechnen lassen. | ||
Sozialplattform | Wenn Sie in eine schwierige Lebenssituation geraten, bietet der Staat Ihnen Hilfe. Die Sozialplattform ist ein bundesweites Angebot der Sozialbehörden, das stetig weiter ausgebaut wird. Die Seite bietet Ihnen Informationen und Erklärungen rund um verschiedene Sozialleistungen und die Möglichkeit, diese direkt online zu beantragen. | ||
Stellenangebote beim Kreis Soest | Ãœber die Verlinkung finden Sie alle aktuellen Stellenangebote bei der Kreisverwaltung Soest - wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! | ||
Wiedereinstiegsrechner | Der Wiedereinstiegsrechner zeigt Ihnen und Ihrer Familie, dass sich Ihr beruflicher Wiedereinstieg nach einer familien- oder pflegebedingten Auszeit lohnt. Anhand Ihrer persönlichen Angaben wird zunächst Ihr voraussichtlicher Bruttolohn im Vergleich zu Frauen und Männern mit ähnlichen beruflichen Erfahrungen geschätzt. Danach werden der Nettolohn und die Rentenansprüche berechnet, die Sie damit erwerben können. | ||
Wohngeldrechner | Der Online-ÂWohngeldrechner NRW berechnet auf Basis Ihrer Angaben einen unverÂbindÂlichen WohngeldÂbetrag. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als LastenzuÂschuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind). | ||
Kritik, Lob und Ideen | Ideen- und Beschwerdemanagement der Kreisverwaltung Soest - durch Ihre Hinweise und Ideen erhalten wir die Möglichkeit, unseren Service und Dienstleistungen weiter zu verbessern. | ||
Sicherer Versand von Dateien | Zu Ihrem Anliegen gibt es noch keinen Online-Antrag in unserem Service-Portal? Nutzen Sie dieses Formular, um Dateien sicher und themenbezogen an die richtigen Ansprechpersonen zu senden. | ||
Umfrage zum Service-Portal | Ihre Meinung ist uns wichtig - Gestalten Sie mit Ihrem Feedback die Verwaltung von morgen mit - anonym und in weniger als 5 Minuten. Jetzt an der Umfrage zum Service-Portal des Kreis Soest mitmachen! | ||
Fragestunde Kreistag | Zu Beginn jeder Kreistagssitzung können Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises Soest Fragen stellen, die sich auf Angelegenheiten des Kreises beziehen. Es wird empfohlen, die Fragen frühzeitig und schriftlich bei der Geschäftsstelle des Kreistages einzureichen. | ||
Kreistagsinformationssystem | Sie erhalten Einsicht in den Sitzungskalender sowie alle öffentlichen Vorlagen und Beschlüsse des Kreistags und seiner Gremien. | ||
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen | Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland - Dieser Dienst soll ausländische Personen, die keine Unionsbürger sind und einen Familienangehörigen nach Deutschland begleiten, erstmals zu diesem umziehen oder ihren Aufenthalt bei dieser Person fortsetzen möchten (Familiennachzug), bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis unterstützen. | ||
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung | Dieser Dienst soll ausländische Personen bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken unterstützen. | ||
Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit | Dieser Dienst soll ausländische Personen, die in Deutschland arbeiten bzw. arbeiten wollen, bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels unterstützen. | ||
Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen | Ausländerbehörden können Aufenthaltstitel mit zusätzlichen Bestimmungen versehen (zum Beispiel über den Zugang zum Arbeitsmarkt). Diese Hinweise werden Nebenbestimmungen genannt und können mit einer Beschränkung verbunden sein. Wenn sich die Umstände, die dem Erlass der Nebenbestimmung zu Grunde lagen, geändert haben, können Sie hier online die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmung beantragen. | ||
Aufenthaltserlaubnis für Menschen aus der Ukraine | Adressaten des Online-Dienstes sind die im Zuge des Konflikts aus der Ukraine vertriebenen Personen sowie ukrainische Staatsangehörige, die sich schon längere Zeit rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und nach Ablauf ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Krieges nicht in die Ukraine zurückkehren können. | ||
Anmeldung von Tieren aus der Ukraine | Aktuell gelten erleichterte Einreisebedingungen ausschließlich für Hunde und Katzen aus der Ukraine, die mit ihren Besitzern in die EU einreisen in Bezug auf Tollwut. Personen, die mit Hunden und Katzen aus der Ukraine in den Kreis Soest eingereist sind, werden gebeten, ihre Tiere beim Veterinärdienst des Kreises Soest anzumelden. | ||
Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde | Die Arbeitsbescheinigung ist vom Arbeitgeber auszufüllen, wenn Sie z.B. einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit beantragen oder verlängern wollen oder die Lebensunterhaltssicherung nachweisen sollen. | ||
Aufenthaltserlaubnis für Personen unter 18 Jahren - Erteilung | Die Ausländerbehörde entscheidet über den Antrag für Personen unter 18 Jahren und die Art des Aufenthaltstitels und übermittelt die Daten einschließlich einem Passbild und den Fingerabdrücken an die Bundesdruckerei. Dort wird der elektronische Aufenthaltstitel produziert und anschließend der Behörde zur Aushändigung übersandt. | ||
Ausstellung einer Aufenthaltskarte / Daueraufenthaltskarte | Wenn Sie das Daueraufenthaltsrecht erworben haben, können Sie hierüber eine entsprechende Bescheinigung beantragen. Familienangehörige, die nicht aus der Europäischen Union kommen, benötigen jedoch eine Aufenthaltskarte-EU. Diese kann bei uns beantragt werden. Für die Beantragung ist es notwendig, dass das Familienverhältnis (z.B. durch eine Eheurkunde / Geburtsurkunde der Kinder) und die Erfüllung der Voraussetzung (z.B. Beschäftigung des Unionsbürgers) nachgewiesen werden. | ||
Bescheinigung über das durchschnittliche Nettoeinkommen | Voraussetzung für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist u.a. der Nachweis über ein Einkommen in ausreichender Höhe. Dieser Nachweis kann hier von der Steuerberaterin / dem Steuerberater ausgefüllt und eingereicht werden. | ||
Bescheinigung über den Krankenversicherungsschutz | Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel die Sicherung des Lebensunterhalts voraus. Bestandteil der Sicherung des Lebensunterhaltes ist nach § 2 Abs. 3 AufenthG auch das Bestehen eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes. | ||
BAMF-Navigation in den Bereichen Asylverfahren und Integration | Das Auskunftssystem sucht für Sie Kontakt- und Beratungsstellen der Integrationsarbeit sowie Informationen zu geplanten und laufenden Integrationskursen. | ||
Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Duldung | Beschäftigungsduldung: Sofern Sie im Besitz einer Duldung sind, vor dem 1.08.2018 in das Bundesgebiet eingereist sind und sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, für Sie und Ihren Ehegatten bzw. Lebenspartner eine Beschäftigungsduldung zu erhalten. Die Regelung ist bis zum 31.12.2023 befristet, d. h. Anträge können längstens bis zu diesem Datum gestellt werden. Ausbildungsduldung: Sofern Sie im Besitz einer Duldung sind und eine Ausbildung aufnehmen wollen, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass Sie eine Ausbildungsduldung erhalten. Die Ausbildungsduldung stellt eine Aufenthaltsperspektive dar und eröffnet damit die Möglichkeit zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis. | ||
Einbürgerung - Antragsformular | Ausländerinnen und Ausländer können durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Durch die Einbürgerung werden sie gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger. Der Antrag muss persönlich abgegeben werden. Für die Abgabe des Antrages benötigen die Antragstellenden einen Termin. | ||
Einbürgerung - Online-Terminvergabe | Hier können Sie Termine zur Antragabgabe für den Bereich Einbürgerung vereinbaren. | ||
Einbürgerung - Online-Testcenter für den Einbürgerungstest | Die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen. Hier können Sie einen Probedurchlauf des Einbürgerungstests machen und den Gesamtkatalog der möglichen Fragen einsehen. | ||
Einbürgerung - Quick-Check | Mit dem Quick-Check können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Behörde. | ||
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis | Diese Erklärung kann genutzt werden zur Vorlage im Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Beschäftigung, im Verfahren zur Zustimmung der Aufnahme einer Beschäftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung, oder im Verfahren zur Zustimmung zu einer Aufenthaltserlaubnis, die die Beschäftigung nicht erlaubt. | ||
Erklärung zur ehelichen Gemeinschaft / Lebenspartnerschaft | Im Rahmen der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis als Familienangehöriger von Deutschen und Sie einen deutschen Ehegatten haben, ist es notwendig, die Erklärung zur ehelichen Gemeinschaft / Lebenspartnerschaft zusammen mit dem Antrag einzureichen. | ||
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG für Personen über 18 Jahren | Die Ausländerbehörde entscheidet über den Antrag und die Art des Aufenthaltstitels und übermittelt die Daten einschließlich einem Passbild und den Fingerabdrücken an die Bundesdruckerei. Dort wird der elektronische Aufenthaltstitel produziert und anschließend der Behörde zur Aushändigung übersandt. | ||
Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis) | Ausländerinnen und Ausländer, die sich bereits länger im Kreis Soest oder Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis aufhalten, können in der Regel eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Eine Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. | ||
Erteilung / Verlängerung Aufenthaltstitel und einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU | Der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ermöglicht Ihnen die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis i.S.d. § 7 AufenthG zu stellen. Auch die Verlängerung Ihrer zeitlich begrenzten Aufenthaltserlaubnis gem. § 8 AufenthG können Sie hier beantragen. | ||
Fragebogen zum Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit | Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten sich in Deutschland selbständig machen? In diesem Fall benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit. Dem Antrag muss dieser Fragebogen beigefügt werden. | ||
Hilfeportal "Germany4Ukraine" | Mit dem Hilfe-Portal "Germany4Ukraine" bietet die Bundesregierung ukrainischen Geflüchteten eine zentrale und vertrauenswürdige, digitale Anlaufstelle. Weitere Services sind geplant. | ||
Kontaktformular für Terminanfragen bei der Ausländerbehörde- Appointment request for residence | Nutzen Sie das Onlineformular zur Terminvereinbarung mit der Ausländerbehörde. Use the online form to make an appointment with the Foreigners' Registration Office. | ||
Mietbescheinigung / Wohnraumbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde | Mit der Mietbescheinigung weisen Sie nach, dass Sie über ausreichend Wohnraum verfügen. Außerdem wird sie zur Überprüfung der Lebensunterhaltssicherung benötigt. | ||
Niederlassungserlaubnis - Beantragung | Ausländerinnen und Ausländer, die sich bereits länger im Kreis Soest oder Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis aufhalten, können in der Regel eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Eine Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. | ||
Niederlassungserlaubnis - Beantragung für Kinder und junge Erwachsene | Wenn Du als Minderjähriger eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung oder aus humanitären Gründen erhalten hast und bereits seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis hast, kannst Du eine Niederlassungserlaubnis beantragen. | ||
Reiseausweis für Ausländer - Beantragung | Der Reiseausweis für Ausländer ist ein Passersatzpapier. Es darf nur ausgestellt werden, wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen kann. | ||
Reiseausweise für Flüchtlinge (Genfer Abkommen) oder Staatenlose - Antrag und Verlängerung | Als Ersatz für einen Reisepass, können Flüchtlinge und Staatenlose einen Reiseausweis erhalten. | ||
Staatsangehörigkeitsausweise | Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist eine Urkunde, mit der das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung nachgewiesen werden kann. Die Kreisverwaltung Soest stellt Staatsangehörigkeitsausweise für das Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Lippstadt aus. | ||
Studienbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde | Ausländische Studierende benötigen zur Beantragung und Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis eine Bestätigung der Universität oder Fachhochschule. | ||
Unterkunft bereitstellen für Vertriebene aus der Ukraine | Viele Menschen möchten in der aktuellen Situation um die Ukraine-Krise helfen und neben Sach- und Geldspenden auch privaten Wohnraum anbieten. Dieser wird dringend benötigt, sowohl die Städte und Gemeinden als auch der Kreis Soest nehmen diese Meldungen online entgegen. | ||
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 8 Aufenthaltsgesetz | Sie wollen Ihren aktuellen Aufenthaltstitel verlängern? Nutzen Sie hierzu unseren Online-Antrag auf Verlängerung. | ||
Verlängerung eines Visums nach § 6 Aufenthaltsgesetz | Die Verlängerung eines Visums ist nur in bestimmten, eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. Die Entscheidung, ob ein Visum während des Aufenthalts in Deutschland verlängert werden kann, liegt allein bei der zuständigen Ausländerbehörde. Die Verlängerung kann mit diesem Onlinedienst beantragt werden. | ||
Verlustanzeige Reisedokumente / Aufenthaltstitel | Wenn Sie ein obengenanntes Dokument verloren haben, können Sie dies der Ausländerbehörde anzeigen. | ||
Verpflichtungserklärung - VISITVIS-Online | Nutzen Sie bitte für die Übermittlung erforderlicher Daten unseren Onlinedienst Verpflichtungserklärung - VISITVIS-Online. | ||
Verpflichtungserklärung § 68 in Verbindung mit §§ 66, 67 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) | Verpflichtungserklärung § 68 in Verbindung mit §§ 66, 67 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) | ||
Visa-Navigator | Visum-Schnelltest, Visaarten, Antrag für ein Schengen-Visum und weitere Informationen des Auswärtigen Amtes | ||
Übertragung eines Aufenthaltstitels | Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel und haben einen neuen Pass bekommen? Oder Sie haben Ihren Aufenthaltstitel verloren? Dann sollten Sie sich Ihren Aufenthaltstitel neu ausstellen ("übertragen") lassen. | ||
Schwerbehindertenrecht - verschiedene Anträge | Sie haben die Möglichkeit online einen Antrag zur Ausstellung verschiedener Ausweise und Bescheinigungen im Rahmen der (Schwer-)Behinderung zu stellen. Ebenso lässt sich der Bearbeitungsstand des jeweiligen Antrages abrufen. | ||
Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz -Antrag auf Erteilung / Verlängerung | Eine Sprengstofferlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) ist erforderlich für den Umgang im privaten Bereich (Erwerb, Aufbewahrung, Verwendung, Vernichtung und Verbringen) mit Treibladungspulver, wie Nitrocellulosepulver (zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen), Schwarzpulver (zum Vorderladerschießen) oder Böllerpulver (zum Schießen mit Böllern). | ||
Flaggenzertifikate | Das Flaggenzertifikat ist ein international gültiger Ausweis, mit dem für Seeschiffe mit einer Rumpflänge bis maximal 15m die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge nachgewiesen werden kann. | ||
Polizei-Anzeige | Sie können auf der Internetseite der Polizei NRW online eine Anzeige erstatten. | ||
Polizei-Hinweis | Sie können auf der Internetseite der Polizei NRW online einen Hinweis geben. | ||
Amtstierärztliche Bescheinigung - BHV-1 Freiheit eines Rinderbestands | Die BHV-1-Infektion ist eine hochansteckende Rinderkrankheit, die in Deutschland per Verordnung flächendeckend bekämpft wird. Über das Online-Formular können Sie die Ausstellung einer amtstierärztlichen Bescheinigung über die BHV-1 Freiheit eines Rinderbestandes beantragen. | ||
Amtstierärztliche Bescheinigung - BHV-1 Freiheit eines Rindes | Die BHV-1-Infektion ist eine hochansteckende Rinderkrankheit, die in Deutschland per Verordnung flächendeckend bekämpft wird. Über das Online-Formular können Sie die Ausstellung einer amtstierärztlichen Bescheinigung über die BHV-1 Freiheit eines Rindes beantragen. | ||
Blauzungenkrankheit - Gutachten für Entschädigungsleistungen | Die Blauzungenkrankheit ist eine virale Infektion von Wiederkäuern (z. B. Schafe, Rinder und Ziegen). Sie können online ein amtstierärztliches Gutachten für den Antrag auf Gewährung von Entschädigungsleistungen beantragen, die aufgrund der Blauzungenkrankheit möglich sind. | ||
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten – Antrag zu verschiedenen Tierhaltungsformen | Für manche Tätigkeiten mit Tieren wird eine Genehmigung gemäß Tierschutzgesetz benötigt. Dazu zählen u.a. die Durchführung von Tierbörsen, das gewerbsmäßiges Betreiben eines Reit- und Fahrbetriebs, gewerbsmäßiges Züchten von Hunden, Katzen oder andere Tieren oder der gewerbsmäßige Handel mit Wirbeltieren. | ||
Haltung von geschützten Tierarten - An- und Abmeldung | Jeder Halter und jede Halterin von geschützten Tierarten muss der Unteren Naturschutzbehörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und auch später den Zu- und Abgang von Tieren schriftlich mitteilen. | ||
Hunde- und Katzenausstellungen - Anmeldeformular | Um die Gesundheit von Tieren zu schützen, müssen Tierausstellungen im Kreisgebiet rechtzeitig schriftlich angemeldet werden. Dies gilt auch für Hunde- und Katzenausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art (mit Hunden und Katzen). Nutzen Sie das Online-Formular zur Anmeldung der Veranstaltung. | ||
Hundehaltung - Anmeldung Verhaltens- und Sachkundeprüfung | Der Veterinärdienst führt Verhaltensprüfungen für bestimmte Hunde zur Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang durch. Die Anmeldung zu den entsprechenden Prüfungen erfolgen über das Online-Formular. | ||
Kleintierausstellungen (Geflügel, Vögel, Kaninchen) - Anmeldeformular | Um die Gesundheit von Tieren zu schützen, müssen Tierausstellungen im Kreisgebiet rechtzeitig schriftlich angemeldet werden. Dies gilt auch für Geflügel-, Vögel- und Kaninchenausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art (mit Geflügel, Vögeln und Kaninchen). Nutzen Sie das Online-Formular zur Anmeldung der Veranstaltung. | ||
Pferdeexportuntersuchung | Ein Pferd, das in einen anderen Staat exportiert werden soll, muss vorab von einem Amtstierarzt untersucht worden sein. Nutzen Sie das Online-Formular zur Anmeldung dieser Untersuchung. | ||
Schweinehaltungs-Hygieneverordnung - Ausnahmeerteilung | Nutzen Sie den Online-Antrag auf Erteilung von Ausnahmen von den Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung. | ||
Stechinsektennester - Genehmigung zur Beseitigung | Stechinsekten, wie z.B. Hornissen, Hummeln oder Wildbienen, stehen unter Naturschutz. Zur Umsiedlung oder Beseitigung von Nestern dieser Stechinsekten ist daher eine Genehmigung notwendig. | ||
Tiergehege - Genehmigung | Für die Haltung von Wildtieren oder geschützten Tierarten in Gehegen wird eine Genehmigung benötigt. | ||
Tierschlachtung - Meldung und Genehmigung | Grundsätzlich werden alle Tiere, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist durch das Veterinäramt untersucht. Schlachtungen sind dem rechtzeitig anzumelden. | ||
Tierische Nebenproduktbeseitigung - Anzeige eines zulassungs- und registrierungspflichtigen Betriebes | Alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, sind tierische Nebenprodukte. Diese müssen so verwertet und entsorgt werden, dass die Gesundheit von Menschen, Tieren und die Umwelt nicht gefährdet werden. Über das Online-Formular können Betriebe die tierische Nebenproduktbeseitigung anzeigen. | ||
Tierschutzrechtlicher Hinweis | Laut Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Für Hinweise zum Verstoß gegen dieses Gesetz können Sie das Online-Formular nutzen. | ||
Tiertransporte - Ausstellung eines Befähigungsnachweises | Wer gewerblich oder im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit Tiere transportieren will, benötigt einen Befähigungsnachweis und gegebenenfalls auch eine Zulassung als Transportunternehmen nach der VO (EG) 1/2005. | ||
Tiertransporte - Zulassung als Transportunternehmen | Wer gewerblich oder im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit Tiere transportieren will, benötigt einen Befähigungsnachweis und gegebenenfalls auch eine Zulassung als Transportunternehmen nach der VO (EG) 1/2005. | ||
Verendete oder getötete Tiere - Gutachten | Nutzen Sie das Online-Formular zur Beantragung eines Gutachtens über die Schätzung eines oder mehrerer nach der Anzeige verendeten oder getöteten Tiere eines Bestandes und einer Tierart durch den Amtstierarzt allein. | ||
Verendete Tiere - Untersuchung | Nutzen Sie den Online-Antrag für die Anmeldung zur amtlichen Untersuchung verendeter Tiere. | ||
Vermarktungsbescheinigung für streng geschützte Tierarten | Für besonders gefährdete Tierarten besteht ein generelles Vermarktungsverbot. Für Ausnahmen, insbesondere für Nachzuchten, kann für diese Tierarten eine Vermarktungsbescheinigung nach EU-Verordnung beantragt werden. | ||
Wirbeltiere - Sachkundenachweis zur Betäubung und Tötung | Wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen. Den entsprechenden Sachkundenachweis können Sie online beantragen. | ||
Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten - Anzeige | Für das Sammeln und Befördern von nicht gefährlichen Abfällen muss die Tätigkeit der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Soest nach § 53 KrWG angezeigt werden. | ||
Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten - Erlaubniserteilung | Bei gefährlichen Abfällen wird - bis auf einige Ausnahmen - für das Sammeln und Befördern nach § 54 KrWG eine abfallrechtliche Erlaubnis benötigt. Für Betriebe und Personen mit Sitz im Kreis Soest erteilt diese Erlaubnis in den meisten Fällen die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Soest. | ||
Amalgamhaltigem Abwasser - Genehmigung zur Indirekteinleitung | Amalgamhaltiges Abwasser, das zum Beispiel in Zahnarztpraxen entstehen kann, muss vor dem Einleiten in die öffentliche Kanalisation durch eine Amalgamabscheideranlage gereinigt werden. Für diese Indirekteinleitung wird eine Genehmigung benötigt. | ||
Beschwerde über ein Lebensmittel oder einen Lebensmittelbetrieb | Verbraucher, die verdorbene oder minderwertige Lebensmittel verkauft bekommen haben oder sich über die Hygiene eines Betriebes beschweren möchten, können eine Beschwerde über dieses Formular einreichen. | ||
Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung (BUBE) | Betreiber von industriellen Anlagen, insbesondere von genehmigungs-bedürftigen Anlagen nach dem BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG), haben regelmäßig verschiedene Berichtspflichten zu erfüllen. Die berichtspflichtigen Betreiber in NRW können ihre Umweltdaten über das zentrale bundeseinheitliche Internetportal BUBE übermitteln. | ||
Einverständniserklärung für die Anpflanzung von Landschaftsgehölz / Obstgehölz | Der Kreis Soest stellt im Herbst kostenlos Obstbäume, Laubbäume und Heckengehölze zur Verfügung (vorbehaltlich der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel), um freiwillige Anpflanzungen im Innen- und Außenbereich zu fördern. Anträge für das laufende Jahr werden jeweils von April bis Juni entgegen genommen. | ||
Genehmigungen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz - Antrag nach §§ 4 und 16 BImSchG | Der Kreis Soest ist als Untere Umweltschutzbehörde zuständig für die Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Steine und Erden (insbesondere Steinbrüche), Landwirtschaft (Nutztierhaltung), Wärmeerzeugung und Energie (einschließlich Biogas- und Windkraftanlagen). | ||
Geoportal Kreis Soest | Das Geoportal des Kreises Soest stellt Karten mit Geodaten zum Beispiel zur genauen Lage von Grundstücken zur Verfügung. | ||
Geoportal NRW | Das GEOportal.NRW ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, der Politik, der Wirtschaft sowie der Verwaltung die einfache Recherche von Geobasis- und Geofachdaten der Landesverwaltung. | ||
Geothermie-Portal NRW | Dieser grundstücksbezogene Standortcheck gibt Auskunft über die Einsatzmöglichkeiten von Erdwärmekollektoren bis 2 m und Erdwärmesonden bis 100 m Tiefe. | ||
Hochwasserschutzmaßnahmen | Die Hochwasserschutzfibel bietet nicht nur einen Einblick in die Aufgaben der Kommunen beim Hochwasserschutz, sondern gibt Bauherren, Hausbesitzern und Mietern gleichermaßen wertvolle Hinweise. Auch für Architekten und Ingenieure, die im Rahmen der Gebäudeplanung die Schutzkonzepte entwerfen, kann sie eine wichtige Planungshilfe sein und dazu beitragen Schäden zu vermeiden. | ||
Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen (KaVKA) | Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) ausstoßen. Die Web-Anwendung KaVKA-42.BV dient der Anzeige von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern gemäß § 13 der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes | ||
NRW Umweltdaten vor Ort | Das "NRW Umweltdaten vor Ort"-Portal vom Umweltministerium bietet eine zentrale Kartendarstellung von Umweltdaten, wie zum Beispiel Informationen zum Thema Wasser, Klima oder Energie. Das Portal ist für jeden frei zugänglich. | ||
Registrierung eines Betriebes nach § 2a Bedarfsgegenständeverordnung | Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, sind verpflichtet sich bei der zuständigen Behörde zu registrieren. | ||
Wärmepumpen | Wärmepumpen entziehen dem Grundwasser Wärme, die anschließend zum Beispiel zum Heizen im Haus eingesetzt werden kann. Dieser Vorgang und der Bau der Wärmepumpe selbst, bei dem Chemikalien als Bohrhilfsmittel und andere Baustoffe eingesetzt werden, stellen im Wasserrecht eine sogenannte Benutzung da. Deshalb wird für Wärmepumpen, die mit Grundwasser in Berührung kommen, eine Erlaubnis benötigt. | ||
Wassergefährdende Stoffe - Errichtung oder wesentliche Änderung von Lager- und Abfüllanlagen (JGS-Anlagen) | Viele Stoffe können beim Austreten aus Anlagen Boden, Gewässer und Grundwasser gefährden. Es besteht daher für die geplante Errichtung oder wesentliche Änderung einer Anlage zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften sowie von vergleichbaren in der Landwirtschaft anfallenden Stoffen (JGS-Anlage) nach Anlage 7 Nr. 6.1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Anzeigepflicht. | ||
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer nach Vorbehandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage | Privatleute und Unternehmen müssen ihr Abwasser so aufbereiteten, dass es ohne Schaden anzurichten wieder in ein Gewässer eingeleitet werden kann. Für das Aufbereiten und das Einleiten von Abwasser wird grundsätzlich eine Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde des Kreises Soest benötigt. |
- Für die Auskunft werden die eID des Personalausweises und ein kompatibles Lesegerät oder NFC am mobilen Endgerät benötigt.
- Das Bezahlen ist online möglich.
- Dienstleistung, für die eine Registrierung / Anmeldung notwendig ist.
- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.
Hinweis: Sie sind derzeit nicht im Service-Portal vom Kreis Soest angemeldet.
Ohne Anmeldung sind nicht alle Onlinedienste verfügbar. Darüberhinaus können die personenbezogenen Daten (Name und Anschrift) nicht in die Onlinedienste übernommen werden. Die Nutzung aller Onlinedienste erfordert die Anmeldung im Service-Portal. Dazu müssen Sie sich einmalig registrieren.