Serviceübersicht
Für das Sammeln und Befördern von nicht gefährlichen Abfällen muss die Tätigkeit der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Soest nach § 53 KrWG angezeigt werden.
Bei gefährlichen Abfällen wird - bis auf einige Ausnahmen - für das Sammeln und Befördern nach § 54 KrWG eine abfallrechtliche Erlaubnis benötigt. Für Betriebe und Personen mit Sitz im Kreis Soest erteilt diese Erlaubnis in den meisten Fällen die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Soest.
Amalgamhaltiges Abwasser, das zum Beispiel in Zahnarztpraxen entstehen kann, muss vor dem Einleiten in die öffentliche Kanalisation durch eine Amalgamabscheideranlage gereinigt werden. Für diese Indirekteinleitung wird eine Genehmigung benötigt.
Verbraucher, die verdorbene oder minderwertige Lebensmittel verkauft bekommen haben oder sich über die Hygiene eines Betriebes beschweren möchten, können eine Beschwerde über dieses Formular einreichen.
Betreiber von industriellen Anlagen, insbesondere von genehmigungs-bedürftigen Anlagen nach dem BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG), haben regelmäßig verschiedene Berichtspflichten zu erfüllen. Die berichtspflichtigen Betreiber in NRW können ihre Umweltdaten über das zentrale bundeseinheitliche Internetportal BUBE übermitteln.
Der Kreis Soest stellt im Herbst kostenlos Obstbäume, Laubbäume und Heckengehölze zur Verfügung (vorbehaltlich der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel), um freiwillige Anpflanzungen im Innen- und Außenbereich zu fördern. Anträge für das laufende Jahr werden jeweils von April bis Juni entgegen genommen.
Eine Sprengstofferlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) ist erforderlich für den Umgang im privaten Bereich (Erwerb, Aufbewahrung, Verwendung, Vernichtung und Verbringen) mit Treibladungspulver, wie Nitrocellulosepulver (zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen), Schwarzpulver (zum Vorderladerschießen) oder Böllerpulver (zum Schießen mit Böllern).
Der Kreis Soest ist als Untere Umweltschutzbehörde zuständig für die Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Steine und Erden (insbesondere Steinbrüche), Landwirtschaft (Nutztierhaltung), Wärmeerzeugung und Energie (einschließlich Biogas- und Windkraftanlagen).
Das Geoportal des Kreises Soest stellt Karten mit Geodaten zum Beispiel zur genauen Lage von Grundstücken zur Verfügung.
Das GEOportal.NRW ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, der Politik, der Wirtschaft sowie der Verwaltung die einfache Recherche von Geobasis- und Geofachdaten der Landesverwaltung.
Dieser grundstücksbezogene Standortcheck gibt Auskunft über die Einsatzmöglichkeiten von Erdwärmekollektoren bis 2 m und Erdwärmesonden bis 100 m Tiefe.
Die Hochwasserschutzfibel bietet nicht nur einen Einblick in die Aufgaben der Kommunen beim Hochwasserschutz, sondern gibt Bauherren, Hausbesitzern und Mietern gleichermaßen wertvolle Hinweise. Auch für Architekten und Ingenieure, die im Rahmen der Gebäudeplanung die Schutzkonzepte entwerfen, kann sie eine wichtige Planungshilfe sein und dazu beitragen Schäden zu vermeiden.
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) ausstoßen. Die Web-Anwendung KaVKA-42.BV dient der Anzeige von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern gemäß § 13 der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Gewerbetreibende Personen in einem Lebensmittelunternehmen sind nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nummer 852 / 2004 über Lebensmittelhygiene verpflichtet, der zuständigen Behörde die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe zu melden. Die Meldung kann über diesen Online-Service durchgeführt werden.
Die Natur und Landschaft außerhalb von Ortschaften ist vor Eingriffen gesetzlich geschützt. Bei notwendigen oder nicht vermeidbaren Eingriffen wird eine Genehmigung benötigt.
Das "NRW Umweltdaten vor Ort"-Portal vom Umweltministerium bietet eine zentrale Kartendarstellung von Umweltdaten, wie zum Beispiel Informationen zum Thema Wasser, Klima oder Energie. Das Portal ist für jeden frei zugänglich.
Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, sind verpflichtet sich bei der zuständigen Behörde zu registrieren.
Wärmepumpen entziehen dem Grundwasser Wärme, die anschließend zum Beispiel zum Heizen im Haus eingesetzt werden kann. Dieser Vorgang und der Bau der Wärmepumpe selbst, bei dem Chemikalien als Bohrhilfsmittel und andere Baustoffe eingesetzt werden, stellen im Wasserrecht eine sogenannte Benutzung da. Deshalb wird für Wärmepumpen, die mit Grundwasser in Berührung kommen, eine Erlaubnis benötigt.
Viele Stoffe können beim Austreten aus Anlagen Boden, Gewässer und Grundwasser gefährden. Es besteht daher für die geplante Errichtung oder wesentliche Änderung einer Anlage zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften sowie von vergleichbaren in der Landwirtschaft anfallenden Stoffen (JGS-Anlage) nach Anlage 7 Nr. 6.1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Anzeigepflicht.
Beim Abbruch von Gebäuden und Anlagen fallen große Mengen an Bauschutt an. Dieser kann als Natursteinersatz in jeweils vorgegebener Einbauweise wiederverwendet werden, wenn keine Schadstoffe enthalten sind.
Privatleute und Unternehmen müssen ihr Abwasser so aufbereiteten, dass es ohne Schaden anzurichten wieder in ein Gewässer eingeleitet werden kann. Für das Aufbereiten und das Einleiten von Abwasser wird grundsätzlich eine Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde des Kreises Soest benötigt.
Für die Errichtung oder wesentliche Veränderung einer baulichen Anlage in oder an Gewässern muss nach § 36 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit dem jeweiligen Landeswassergesetz eine wasserrechtliche Genehmigung vorliegen, die Sie über das Online-Formular beantragen können.
Zur Nutzung dieses Services ist eine Anmeldung erforderlich.
- Für die Auskunft werden die eID des Personalausweises und ein kompatibles Lesegerät oder NFC am mobilen Endgerät benötigt.
- Dienstleistung, für die eine Registrierung / Anmeldung notwendig ist.
- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.
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