Headerbild des Serviceportals

Serviceübersicht

Kategorie Umwelt, Naturschutz & Verbraucherschutz

Umwelt, Naturschutz & Verbraucherschutz

Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten - Anzeige

Für das Sammeln und Befördern von nicht gefährlichen Abfällen muss die Tätigkeit der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Soest nach § 53 KrWG angezeigt werden.

Externer Link
Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten - Erlaubniserteilung

Bei gefährlichen Abfällen wird - bis auf einige Ausnahmen - für das Sammeln und Befördern nach § 54 KrWG eine abfallrechtliche Erlaubnis benötigt. Für Betriebe und Personen mit Sitz im Kreis Soest erteilt diese Erlaubnis in den meisten Fällen die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Soest.

Externer Link
Amalgamhaltigem Abwasser - Genehmigung zur Indirekteinleitung

Amalgamhaltiges Abwasser, das zum Beispiel in Zahnarztpraxen entstehen kann, muss vor dem Einleiten in die öffentliche Kanalisation durch eine Amalgamabscheideranlage gereinigt werden. Für diese Indirekteinleitung wird eine Genehmigung benötigt.

Beschwerde über ein Lebensmittel oder einen Lebensmittelbetrieb

Verbraucher, die verdorbene oder minderwertige Lebensmittel verkauft bekommen haben oder sich über die Hygiene eines Betriebes beschweren möchten, können eine Beschwerde über dieses Formular einreichen.

Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung (BUBE)

Betreiber von industriellen Anlagen, insbesondere von genehmigungs-bedürftigen Anlagen nach dem BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG), haben regelmäßig verschiedene Berichtspflichten zu erfüllen. Die berichtspflichtigen Betreiber in NRW können ihre Umweltdaten über das zentrale bundeseinheitliche Internetportal BUBE übermitteln.

Externer Link
Einverständniserklärung für die Anpflanzung von Landschaftsgehölz / Obstgehölz

Der Kreis Soest stellt im Herbst kostenlos Obstbäume, Laubbäume und Heckengehölze zur Verfügung (vorbehaltlich der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel), um freiwillige Anpflanzungen im Innen- und Außenbereich zu fördern. Anträge für das laufende Jahr werden jeweils von April bis Juni entgegen genommen.

Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz -Antrag auf Erteilung / Verlängerung

Eine Sprengstofferlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) ist erforderlich für den Umgang im privaten Bereich (Erwerb, Aufbewahrung, Verwendung, Vernichtung und Verbringen) mit Treibladungspulver, wie Nitrocellulosepulver (zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen), Schwarzpulver (zum Vorderladerschießen) oder Böllerpulver (zum Schießen mit Böllern).

Genehmigungen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz - Antrag nach §§ 4 und 16 BImSchG

Der Kreis Soest ist als Untere Umweltschutzbehörde zuständig für die Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Steine und Erden (insbesondere Steinbrüche), Landwirtschaft (Nutztierhaltung), Wärmeerzeugung und Energie (einschließlich Biogas- und Windkraftanlagen).

Externer Link
Geoportal Kreis Soest

Das Geoportal des Kreises Soest stellt Karten mit Geodaten zum Beispiel zur genauen Lage von Grundstücken zur Verfügung.

Externer Link
Geoportal NRW

Das GEOportal.NRW ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, der Politik, der Wirtschaft sowie der Verwaltung die einfache Recherche von Geobasis- und Geofachdaten der Landesverwaltung.

Externer Link
Geothermie-Portal NRW

Dieser grundstücksbezogene Standortcheck gibt Auskunft über die Einsatzmöglichkeiten von Erdwärmekollektoren bis 2 m und Erdwärmesonden bis 100 m Tiefe.

Externer Link
Hochwasserschutzmaßnahmen

Die Hochwasserschutzfibel bietet nicht nur einen Einblick in die Aufgaben der Kommunen beim Hochwasserschutz, sondern gibt Bauherren, Hausbesitzern und Mietern gleichermaßen wertvolle Hinweise. Auch für Architekten und Ingenieure, die im Rahmen der Gebäudeplanung die Schutzkonzepte entwerfen, kann sie eine wichtige Planungshilfe sein und dazu beitragen Schäden zu vermeiden.

Externer Link
Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen (KaVKA)

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) ausstoßen. Die Web-Anwendung KaVKA-42.BV dient der Anzeige von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern gemäß § 13 der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Externer Link
Meldung eines Betriebes nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nummer 852 / 2004 über Lebensmittelhygiene

Gewerbetreibende Personen in einem Lebensmittelunternehmen sind nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nummer 852 / 2004 über Lebensmittelhygiene verpflichtet, der zuständigen Behörde die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe zu melden. Die Meldung kann über diesen Online-Service durchgeführt werden.

Naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausnahmegenehmigungen

Die Natur und Landschaft außerhalb von Ortschaften ist vor Eingriffen gesetzlich geschützt. Bei notwendigen oder nicht vermeidbaren Eingriffen wird eine Genehmigung benötigt.

NRW Umweltdaten vor Ort

Das "NRW Umweltdaten vor Ort"-Portal vom Umweltministerium bietet eine zentrale Kartendarstellung von Umweltdaten, wie zum Beispiel Informationen zum Thema Wasser, Klima oder Energie. Das Portal ist für jeden frei zugänglich.

Externer Link
Registrierung eines Betriebes nach § 2a Bedarfsgegenständeverordnung

Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, sind verpflichtet sich bei der zuständigen Behörde zu registrieren.

Externer Link
Wärmepumpen

Wärmepumpen entziehen dem Grundwasser Wärme, die anschließend zum Beispiel zum Heizen im Haus eingesetzt werden kann. Dieser Vorgang und der Bau der Wärmepumpe selbst, bei dem Chemikalien als Bohrhilfsmittel und andere Baustoffe eingesetzt werden, stellen im Wasserrecht eine sogenannte Benutzung da. Deshalb wird für Wärmepumpen, die mit Grundwasser in Berührung kommen, eine Erlaubnis benötigt.

Externer Link
Wassergefährdende Stoffe - Errichtung oder wesentliche Änderung von Lager- und Abfüllanlagen (JGS-Anlagen)

Viele Stoffe können beim Austreten aus Anlagen Boden, Gewässer und Grundwasser gefährden. Es besteht daher für die geplante Errichtung oder wesentliche Änderung einer Anlage zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften sowie von vergleichbaren in der Landwirtschaft anfallenden Stoffen (JGS-Anlage) nach Anlage 7 Nr. 6.1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Anzeigepflicht.

Wasserrechtliche Erlaubnis zum Einbau von Recycling-Baustoffen

Beim Abbruch von Gebäuden und Anlagen fallen große Mengen an Bauschutt an. Dieser kann als Natursteinersatz in jeweils vorgegebener Einbauweise wiederverwendet werden, wenn keine Schadstoffe enthalten sind.

Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer nach Vorbehandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage

Privatleute und Unternehmen müssen ihr Abwasser so aufbereiteten, dass es ohne Schaden anzurichten wieder in ein Gewässer eingeleitet werden kann. Für das Aufbereiten und das Einleiten von Abwasser wird grundsätzlich eine Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde des Kreises Soest benötigt.

Wasserrechtliche Genehmigung für bauliche Anlagen in oder an Gewässern

Für die Errichtung oder wesentliche Veränderung einer baulichen Anlage in oder an Gewässern muss nach § 36 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit dem jeweiligen Landeswassergesetz eine wasserrechtliche Genehmigung vorliegen, die Sie über das Online-Formular beantragen können.

eID erforderlich Registrierung / Anmeldung erforderlich

Zur Nutzung dieses Services ist eine Anmeldung erforderlich.

Legende
eID erforderlich
Für die Auskunft werden die eID des Personalausweises und ein kompatibles Lesegerät oder NFC am mobilen Endgerät benötigt.
Registrierung / Anmeldung erforderlich
Dienstleistung, für die eine Registrierung / Anmeldung notwendig ist.
Externer Link
Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.

Hinweis: Sie sind derzeit nicht im Service-Portal vom Kreis Soest angemeldet.

Ohne Anmeldung sind nicht alle Onlinedienste verfügbar. Darüberhinaus können die personenbezogenen Daten (Name und Anschrift) nicht in die Onlinedienste übernommen werden. Die Nutzung aller Onlinedienste erfordert die Anmeldung im Service-Portal. Dazu müssen Sie sich einmalig registrieren.