Serviceübersicht
Die BHV-1-Infektion ist eine hochansteckende Rinderkrankheit, die in Deutschland per Verordnung flächendeckend bekämpft wird. Über das Online-Formular können Sie die Ausstellung einer amtstierärztlichen Bescheinigung über die BHV-1 Freiheit eines Rinderbestandes beantragen.
Die BHV-1-Infektion ist eine hochansteckende Rinderkrankheit, die in Deutschland per Verordnung flächendeckend bekämpft wird. Über das Online-Formular können Sie die Ausstellung einer amtstierärztlichen Bescheinigung über die BHV-1 Freiheit eines Rindes beantragen.
Die Blauzungenkrankheit ist eine virale Infektion von Wiederkäuern (z. B. Schafe, Rinder und Ziegen). Sie können online ein amtstierärztliches Gutachten für den Antrag auf Gewährung von Entschädigungsleistungen beantragen, die aufgrund der Blauzungenkrankheit möglich sind.
Für manche Tätigkeiten mit Tieren wird eine Genehmigung gemäß Tierschutzgesetz benötigt. Dazu zählen u.a. die Durchführung von Tierbörsen, das gewerbsmäßiges Betreiben eines Reit- und Fahrbetriebs, gewerbsmäßiges Züchten von Hunden, Katzen oder andere Tieren oder der gewerbsmäßige Handel mit Wirbeltieren.
Jeder Halter und jede Halterin von geschützten Tierarten muss der Unteren Naturschutzbehörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und auch später den Zu- und Abgang von Tieren schriftlich mitteilen.
Um die Gesundheit von Tieren zu schützen, müssen Tierausstellungen im Kreisgebiet rechtzeitig schriftlich angemeldet werden. Dies gilt auch für Hunde- und Katzenausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art (mit Hunden und Katzen). Nutzen Sie das Online-Formular zur Anmeldung der Veranstaltung.
Der Veterinärdienst führt Verhaltensprüfungen für bestimmte Hunde zur Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang durch. Die Anmeldung zu den entsprechenden Prüfungen erfolgen über das Online-Formular.
Im Kreis Soest breiten sich vermehrt die gebietsfremden Arten Nutria und Bisam aus. Als invasive Arten gefährden sie mit ihrer Ausbreitung andere Tier- und Pflanzenarten. Um dem entgegenzuwirken wurde beschlossen, die Bestände mit Unterstützung der Jägerschaft zu reduzieren. Um den damit verbunden Aufwand der Jäger zu entschädigen, zahlt der Kreis für jeden erlegten Bisam und Nutria eine Prämie. Nutzen Sie das Online-Formular zur Abrechung der Prämie.
Um die Gesundheit von Tieren zu schützen, müssen Tierausstellungen im Kreisgebiet rechtzeitig schriftlich angemeldet werden. Dies gilt auch für Geflügel-, Vögel- und Kaninchenausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art (mit Geflügel, Vögeln und Kaninchen). Nutzen Sie das Online-Formular zur Anmeldung der Veranstaltung.
Ein Pferd, das in einen anderen Staat exportiert werden soll, muss vorab von einem Amtstierarzt untersucht worden sein. Nutzen Sie das Online-Formular zur Anmeldung dieser Untersuchung.
Nutzen Sie den Online-Antrag auf Erteilung von Ausnahmen von den Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung.
Stechinsekten, wie z.B. Hornissen, Hummeln oder Wildbienen, stehen unter Naturschutz. Zur Umsiedlung oder Beseitigung von Nestern dieser Stechinsekten ist daher eine Genehmigung notwendig.
Zur Nutzung dieses Services ist eine Anmeldung erforderlich.
Für die Haltung von Wildtieren oder geschützten Tierarten in Gehegen wird eine Genehmigung benötigt.
Grundsätzlich werden alle Tiere, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist durch das Veterinäramt untersucht. Schlachtungen sind dem rechtzeitig anzumelden.
Alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, sind tierische Nebenprodukte. Diese müssen so verwertet und entsorgt werden, dass die Gesundheit von Menschen, Tieren und die Umwelt nicht gefährdet werden. Über das Online-Formular können Betriebe die tierische Nebenproduktbeseitigung anzeigen.
Laut Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Für Hinweise zum Verstoß gegen dieses Gesetz können Sie das Online-Formular nutzen.
Wer gewerblich oder im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit Tiere transportieren will, benötigt einen Befähigungsnachweis und gegebenenfalls auch eine Zulassung als Transportunternehmen nach der VO (EG) 1/2005.
Wer gewerblich oder im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit Tiere transportieren will, benötigt einen Befähigungsnachweis und gegebenenfalls auch eine Zulassung als Transportunternehmen nach der VO (EG) 1/2005.
Nutzen Sie das Online-Formular zur Beantragung eines Gutachtens über die Schätzung eines oder mehrerer nach der Anzeige verendeten oder getöteten Tiere eines Bestandes und einer Tierart durch den Amtstierarzt allein.
Nutzen Sie den Online-Antrag für die Anmeldung zur amtlichen Untersuchung verendeter Tiere.
Für besonders gefährdete Tierarten besteht ein generelles Vermarktungsverbot. Für Ausnahmen, insbesondere für Nachzuchten, kann für diese Tierarten eine Vermarktungsbescheinigung nach EU-Verordnung beantragt werden.
Wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen. Den entsprechenden Sachkundenachweis können Sie online beantragen.
- Das Bezahlen ist online möglich.
- Dienstleistung, für die eine Registrierung / Anmeldung notwendig ist.
- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.
Hinweis: Sie sind derzeit nicht im Service-Portal vom Kreis Soest angemeldet.
Ohne Anmeldung sind nicht alle Onlinedienste verfügbar. Darüberhinaus können die personenbezogenen Daten (Name und Anschrift) nicht in die Onlinedienste übernommen werden. Die Nutzung aller Onlinedienste erfordert die Anmeldung im Service-Portal. Dazu müssen Sie sich einmalig registrieren.