Serviceübersicht
Familie & Kind
Die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Kreis Soest (GAVS) berät die Mütter und Eltern, die überlegen, ihr Kind zur Adoption freizugeben, genauso wie Einzelpersonen oder Paare, die gerne ein Kind adoptieren möchten. Bei Fragen können Sie sich über das Kontaktformular an die passende Ansprechperson wenden.
Nach der Anmeldung des Kindes im Kindergarten erhalten die Eltern eine Nachricht des „Teams Elternbeiträge“ zur Erfassung der Daten und Festlegung des Elternbeitrages im ersten Kindergartenjahr. Zunächst wird der Elternbeitrag auf Basis einer Selbsteinschätzung der Eltern festgelegt. Die Selbsteinschätzung kann über diesen Online-Assistenten erfolgen und direkt an das Team Elternbeiträge gesendet werden.
Für die Bearbeitung der Elternbeiträge benötigen wir von Ihnen, als Mitarbeitende der Kindertageseinrichtungen, Informationen, welche Kinder Sie betreuen. Bitte teilen Sie uns Kinderdaten mit, wenn sich Veränderungen (Anmeldungen, Abmeldungen, Stundenänderungen, Schulrückstellungen, Umzüge) ergeben.
Das Elterngeld ist ein Ausgleich für bisheriges Einkommen. Sie bekommen Elterngeld, wenn Sie nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um Ihr Kind in den ersten Monaten zu betreuen.
Diese Seite ist ein Informationsangebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es dient als erste Anlaufstelle für Familien, um mit wenigen Klicks zu überprüfen, auf welche Familienleistungen Ihre individuelle Familie voraussichtlich Anspruch hat.
Der Familienpflegezeit-Rechner ist eine Berechnungshilfe, um Beschäftigten eine erste, auf ihre persönliche Lebens- und Einkommenssituation abgestimmte, Orientierung zum Thema Pflegezeiten für Angehörige zu geben.
Alternativ zu der telefonischen Kontaktaufnahme oder das Senden einer E-Mail an die zuständige Ansprechperson, können Sie bei Fragen oder Anliegen sich über das Kontaktformular an die jeweilige Ansprechperson wenden.
Das Kreisjugendamt Soest fördert die Betreuung von Kindern der Kindertagespflege. Abhängig vom Alter des Kindes, dem Betreuungsumfang und der Qualifikation der Kindertagespflegeperson wird eine Vergütung bezahlt. Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich über das Kontaktformular an die jeweilige Ansprechperson wenden.
Das Kreisjugendamt Soest fördert die Betreuung von Kindern der Kindertagespflege. Abhängig vom Alter des Kindes, dem Betreuungsumfang und der Qualifikation der Kindertagespflegeperson wird eine Vergütung bezahlt. Das Kreisjugendamt überprüft, ob die Kindertagespflegepersonen geeignet sind. Die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule.
Wenn Ihr Einkommen für Ihre Familie nicht reicht, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kinderzuschlag (KiZ). Prüfen Sie mit dem KiZ-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit, ob Ihre Familie die Voraussetzungen für den KiZ erfüllt.
Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind? KiTa-Finder NRW bietet Ihnen mit wenigen Klicks Informationen zu vielen verschiedenen Kindertageseinrichtungen oder Adressen der Fachvermittlungsstellen für die Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen.
Mit der Einführung des Kita-Portals wird die bisherige Kita-Karte abgelöst. Der Anmeldeprozess wird für alle Beteiligten einfacher, übersichtlicher und effizienter. Das Zu- und Absageverfahren kann schneller als bisher abgeschlossen werden.
Sofern eine Beratung nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, für minderjährige Kinder eine Beistandschaft einzurichten. Beistand ist das Jugendamt des Kreises Soest. Die Beistandschaft kann der Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge allein zusteht.
Bei Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht das Sorgerecht grundsätzlich der volljährigen Mutter zu. Mütter können auch einen Nachweis darüber erhalten, dass keine Sorgeerklärung abgegeben wurde.
Bei Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht das Sorgerecht grundsätzlich der volljährigen Mutter zu. Mutter und Vater können sich aber auch beim Jugendamt beurkunden lassen, dass sie die Sorge für ihr Kind gemeinsam ausüben wollen.
Alternativ zu Telefon oder E-Mail können Sie sich auch über unser Kontaktformular an die Verfahrenslotsin wenden. Daten werden hier sicher übermittelt.
Vor- und Nachname eines jeden Menschen werden bei der Geburt festgelegt und können sich im Laufe des Lebens zum Beispiel nach Heirat, Scheidung oder Adoption ändern. Über solche so genannten privatrechtlichen Namensänderungen informieren die Standesämter der Städte und Gemeinden. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann außerdem ein neuer Name über eine öffentliche-rechtliche Namensänderung beantragt werden. Anträge nehmen die Städte, Gemeinden und der Kreis Soest entgegen.
Die Pflegekinderhilfe des Kreisjugendamtes berät und begleitet Pflegefamilien und bietet Pflegeelternseminare an. Bei Fragen rund um das Thema Aufnahme eines Pflegekindes können Sie sich über das Kontaktformular an die jeweilige Ansprechperson wenden.
Als Schüler haben Sie die Möglichkeit, sich über das Portal "Schulbewerbung.de" zur Berufsschule, Gymnasialen Oberstufe und an Berufsbildenden Schulen anzumelden. Die Anmeldungen zur Berufsschule und zu Fachschulen sind jederzeit möglich. Für alle anderen Bildungsangebote gibt es bestimmte Anmelde-Zeitfenster."
Alleinerziehende Mütter und Väter können Unterhaltsvorschussleistungen erhalten, wenn der andere Elternteil keinen ausreichenden Unterhalt zahlt. Anträge können bei den jeweils zuständigen Jugendämtern im Kreis Soest gestellt werden. Antragsberechtigt ist der alleinerziehende Elternteil beziehungsweise der Sozialhilfeträger.
Alleinerziehende Mütter und Väter können Unterhaltsvorschussleistungen erhalten, wenn der andere Elternteil keinen ausreichenden Unterhalt zahlt. Anträge können bei den jeweils zuständigen Jugendämtern im Kreis Soest gestellt werden. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, können über diesen Onlinedienst mitgeteilt werden.
Zur Nutzung dieses Services ist eine Anmeldung erforderlich.
Pflegeeltern können hiermit Beihilfen oder Zuschüsse beantragen, die zusätzlich zum monatlichen Pflegegeld ausgezahlt werden. Zudem können Sie Ihren aktuellen Kindergeldbescheid hochladen oder einen Haftpflichtversicherungsschaden melden. Außerdem können Sie Ihre Beiträge zur Altersvorsorge und Unfallversicherung nachweisen.
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- Dienstleistung, für die eine Registrierung / Anmeldung notwendig ist.
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- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.
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