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Serviceübersicht

Kategorie Gesundheit & Soziales

Gesundheit & Soziales

Anzeige einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung (TWE)

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Das Gesundheitsamt kontrolliert deshalb die Trinkwasserqualität sowie alle technischen Anlagen und Einrichtungen zur Wasserversorgung. Dazu zählen Kleinanlagen, Hausinstallationen in öffentlichen Gebäuden und Gebäude, in denen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung betrieben werden.

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Fragebogen zur geplanten Wohngemeinschaft

Wohngemeinschaften sind eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Pflegeangeboten und eine gute Alternative zu einer stationären Versorgung. Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften werden zum Beispiel von ambulanten Pflegediensten betrieben. Sie müssen sich an bestimmte Standards halten und werden regelmäßig von der WTG-Behörde (früher Heimaufsicht) überprüft.

Hilfen für psychisch Erkrankte

Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet Menschen Beratung und Hilfen an, die an psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen leiden oder sich in einer schwierigen Lebenslage befinden. Neben den Betroffenen können sich auch Angehörige und Menschen aus dem sozialen Umfeld an den Dienst wenden. Nutzen Sie das Kontaktformular, um sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst zu wenden.

Hilfe zur Pflege - Einkommens- und Vermögenserklärung

Im Rahmen der Beantragung der Hilfe zur Pflege muss das Einkommen und Vermögen angegeben werden. Nach Einreichen des Grundantrages für die Hilfe zur Pflege wird daher eine Einkommens- und Vermögenserklärung benötigt. Den Grundantrag finden Sie ebenfalls hier im Service-Portal.

Registrierung / Anmeldung erforderlich

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Hilfe zur Pflege - Grundantrag

Wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen aufweist und daher Hilfe durch andere benötigt, hat Anspruch auf "Hilfe zur Pflege“ (§§ 61ff. SGB XII). Diese wird aber nur geleistet, soweit der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst durch Einkommen oder Vermögen tragen kann, noch sie von anderen – z.B. der Pflegeversicherung – erhält bzw. diese dadurch nicht vollständig gedeckt sind

Registrierung / Anmeldung erforderlich

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Hilfe zur Pflege - Mitteilung für Pflegeeinrichtungen

Dieses Formular richtet sich an Pflegeeinrichtungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege.

Investitionskostenpauschale für das aktuelle Jahr nach § 12 APG NRW - Antrag auf Gewährung

Ambulante Pflegedienste haben die Möglichkeit, jährlich beim örtlichen Sozialhilfeträger eine Investitionskostenpauschale zu beantragen. Im Kreis Soest nimmt Anträge die Kreisverwaltung entgegen. Abgabefrist ist der 1. März.

Investitionspauschale für ambulante Pflegedienste mit Abrechnung ausschließlich nach Zeit - Antrag auf Gewährung

Ambulante Pflegedienste haben die Möglichkeit, jährlich beim örtlichen Sozialhilfeträger eine Investitionskostenpauschale zu beantragen. Im Kreis Soest nimmt Anträge die Kreisverwaltung entgegen. Abgabefrist ist der 1. März.

Lebensmittelberuf - Online-Belehrung

Wer gewerbsmäßig direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln hat oder in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist, benötigt eine Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt. Der Kreis Soest hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt.

Bezahlmöglichkeit vorhanden Externer Link
Leistungen zur Sozialen Teilhabe - Beantragung

Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Leistungsberechtigte sollen zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum befähigt und unterstützt werden.

Meldepflichtige Krankheit gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG für behandelnde Ärztinnen und Ärzte

Meldepflichtige Infektionskrankheiten müssen an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Zur Meldung verpflichtet sind insbesondere Ärztinnen, Ärzte und Labore. Meldepflichtige Infektionskrankheit sind in den meisten Fällen Krankheiten, die sich von Person zu Person übertragen lassen und eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellen.

Meldungen gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG für Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege sowie sonstige Gemeinschaftseinrichtungen nach §§ 35 und 36 IfSG

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Gesundheitsschutz informieren und beraten zu Infektionskrankheiten, die der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz unterliegen. Eingehende Meldungen werden überprüft und nachverfolgt, indem weitere Informationen vom Erkrankten selbst oder den behandelnden Ärzten eingeholt werden.

Meldungen nach § 34 IfSG für Kindertagestätten und Schulen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Gesundheitsschutz informieren und beraten zu Infektionskrankheiten, die der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz unterliegen. Eingehende Meldungen werden überprüft und nachverfolgt, indem weitere Informationen vom Erkrankten selbst oder den behandelnden Ärzten eingeholt werden.

Nachweise von Krankheitserregern für Labore gemäß §§ 7, 8, 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Meldepflichtige Infektionskrankheiten müssen an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Zur Meldung verpflichtet sind insbesondere Ärztinnen, Ärzte und Labore. Meldepflichtige Infektionskrankheit sind in den meisten Fällen Krankheiten, die sich von Person zu Person übertragen lassen und eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellen.

Pflegeberatung - Kontaktformular

Über unser Kontaktformular können Sie mit wenigen Klicks rund um die Uhr einen Rückmeldewunsch (per Telefon oder Email) und Ihr Anliegen zu bestehenden Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten zum Thema Pflege an unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater richten.

Legende
Bezahlmöglichkeit vorhanden
Das Bezahlen ist online möglich.
Registrierung / Anmeldung erforderlich
Dienstleistung, für die eine Registrierung / Anmeldung notwendig ist.
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Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.

Hinweis: Sie sind derzeit nicht im Service-Portal vom Kreis Soest angemeldet.

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