Serviceübersicht
Gesundheit
Wer gewerbsmäßig direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln hat oder in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist, benötigt eine Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt. Der Kreis Soest hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt.
SchwerbehindertenrechtAusweis oder Bescheinigung beantragen, Verfahrensstand abrufen, Hochladen des Lichtbildes
Hilfe zur Pflege - Einkommens- und VermögenserklärungFür die Beantragung sind Einkommen und Vermögen anzugeben.
Bitte füllen Sie diesen Antrag nach dem Einreichen des Grundantrages für Hilfe zur Pflege ein.
Für diesen Service ist die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW erforderlich.
Zur Nutzung dieses Services ist eine Anmeldung erforderlich.
Hilfe zur Pflege - GrundantragWer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen aufweist und daher Hilfe durch andere benötigt, hat Anspruch auf "Hilfe zur Pflege“ (§§ 61ff. SGB XII). Diese wird aber nur geleistet, soweit der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst durch Einkommen oder Vermögen tragen kann, noch sie von anderen – z.B. der Pflegeversicherung – erhält bzw. diese dadurch nicht vollständig gedeckt sind.
Für diesen Antrag ist die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW erforderlich.
Zur Nutzung dieses Services ist eine Anmeldung erforderlich.
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- Das Bezahlen ist online möglich.
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- Dienstleistung, für die eine Registrierung / Anmeldung notwendig ist.
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- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.
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