Serviceübersicht
Gesundheit
Wer gewerbsmäßig direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln hat oder in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist, benötigt eine Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt. Der Kreis Soest hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt.
Ausweis oder Bescheinigung beantragen, Verfahrensstand abrufen, Hochladen des Lichtbildes
Wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen aufweist und daher Hilfe durch andere benötigt, hat Anspruch auf "Hilfe zur Pflege“ (§§ 61ff. SGB XII). Diese wird aber nur geleistet, soweit der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst durch Einkommen oder Vermögen tragen kann, noch sie von anderen – z.B. der Pflegeversicherung – erhält bzw. diese dadurch nicht vollständig gedeckt sind.
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Dieses Formular richtet sich an Pflegeeinrichtungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege.
Für die Beantragung sind Einkommen und Vermögen anzugeben.
Bitte füllen Sie diesen Antrag nach dem Einreichen des Grundantrages für Hilfe zur Pflege ein.
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Über unser Kontaktformular können Sie mit wenigen Klicks rund um die Uhr einen Rückmeldewunsch (per Telefon oder Email) und Ihr Anliegen zu bestehenden Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten zum Thema Pflege an unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater richten.
Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet Menschen Beratung und Hilfen an, die an psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen leiden oder sich in einer schwierigen Lebenslage befinden. Neben den Betroffenen können sich auch Angehörige und Menschen aus dem sozialen Umfeld an den Dienst wenden. Nutzen Sie das Kontaktformular, um sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst zu wenden.
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- Das Bezahlen ist online möglich.
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- Dienstleistung, für die eine Registrierung / Anmeldung notwendig ist.
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