Serviceübersicht
Gesundheit
Speziellere Erlaubnisse sind notwendig, wenn Sie eine Apotheke oder Handel mit Arzneimitteln betreiben möchten. Über den hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung: Betrieb einer Krankenhausapotheke - Erlaubnis, Betrieb einer öffentlichen Apotheke - Erlaubnis, Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln - Erlaubnis und Einzelhandel mit verschreibungsfreien Arzneimitteln - Anzeige.
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Das Gesundheitsamt kontrolliert deshalb die Trinkwasserqualität sowie alle technischen Anlagen und Einrichtungen zur Wasserversorgung. Dazu zählen Kleinanlagen, Hausinstallationen in öffentlichen Gebäuden und Gebäude, in denen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung betrieben werden.
Betreiber einer Einrichtung, die eine Tätigkeit nach § 1 Hygiene-Verordnung (zum Beispiel Fußpfleger, Piercer, Friseure) ausführen, müssen die Aufnahme und die Beendigung ihrer Tätigkeit bei dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzeigen.
Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet Menschen Beratung und Hilfen an, die an psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen leiden oder sich in einer schwierigen Lebenslage befinden. Neben den Betroffenen können sich auch Angehörige und Menschen aus dem sozialen Umfeld an den Dienst wenden. Nutzen Sie das Kontaktformular, um sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst zu wenden.
Wer gewerbsmäßig direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln hat oder in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist, benötigt eine Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt. Der Kreis Soest hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt.
Die Beratungsstelle im Gesundheitsamt ist Anlaufstelle und Koordinationsstelle für behinderte oder chronisch kranke Menschen unabhängig von Alter, Krankheit und Behinderung sowie deren Angehörige. Darüber hinaus können sich Personen, die beruflich mit behinderten Menschen Kontakt haben und gezielte Informationen wünschen, an die Beratungsstelle wenden.
Meldepflichtige Infektionskrankheiten müssen an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Zur Meldung verpflichtet sind insbesondere Ärztinnen, Ärzte und Labore. Meldepflichtige Infektionskrankheit sind in den meisten Fällen Krankheiten, die sich von Person zu Person übertragen lassen und eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Gesundheitsschutz informieren und beraten zu Infektionskrankheiten, die der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz unterliegen. Eingehende Meldungen werden überprüft und nachverfolgt, indem weitere Informationen vom Erkrankten selbst oder den behandelnden Ärzten eingeholt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Gesundheitsschutz informieren und beraten zu Infektionskrankheiten, die der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz unterliegen. Eingehende Meldungen werden überprüft und nachverfolgt, indem weitere Informationen vom Erkrankten selbst oder den behandelnden Ärzten eingeholt werden.
Meldepflichtige Infektionskrankheiten müssen an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Zur Meldung verpflichtet sind insbesondere Ärztinnen, Ärzte und Labore. Meldepflichtige Infektionskrankheit sind in den meisten Fällen Krankheiten, die sich von Person zu Person übertragen lassen und eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellen.
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- Das Bezahlen ist online möglich.
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