Serviceübersicht
Teileigentum, das auf einem Grundstück gebildet wird, muss im Grundbuch eingetragen werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Wohnungen eines Mehrfamilienhauses einzeln verkauft werden sollen. Für den Eintrag ins Grundbuch wird wiederum eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt. Darin bestätigt die Bauaufsichtsbehörde, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind.
Jeder, der ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben möchte, sollte sich vorher erkundigen, ob das Objekt im Kataster über Altlastverdachtsflächen und Altlasten erfasst ist. Über das Online-Formular können Grundstückseigentümer und sonstige Dritte, wie zum Beispiel Kaufinteressenten, Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte eine Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen.
Für den Abbruch baulicher Anlagen wird eine Baugenehmigung benötigt. Der Kreis Soest erteilt als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet Baugenehmigungen außer für Vorhaben in den Städten Lippstadt, Soest, Warstein und Werl.
Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser (Architekten oder Bauingenieure) haben über das integrierte Bauportal die Möglichkeit, Bauanträge online mit digitaler Signatur zu stellen. Für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren ist eine ausgedruckte und unterschriebene Vollmacht notwendig. Anschließend stehen Ihnen nach Freischaltung alle Funktionen des Portals zur Verfügung.
Bauherren können hier den aktuellen Status eines Bauantrages einsehen. Die Funktion steht nach Freischaltung durch die Abteilung Bauen und Immissionsschutz zur Verfügung.
Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen wird eine Baugenehmigung benötigt. Der Kreis Soest erteilt als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet Baugenehmigungen außer für Vorhaben in den Städten Lippstadt, Soest, Warstein und Werl.
Eine Baulast ist eine freiwillige Erklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Darin übernimmt der Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die ein bestimmtes Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen verlangen.
Eine Baulast ist eine freiwillige Erklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Darin übernimmt der Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die ein bestimmtes Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen verlangen.
Beim Abbruch von Gebäuden und Anlagen fallen große Mengen an Bauschutt an. Dieser kann als Natursteinersatz in jeweils vorgegebener Einbauweise wiederverwendet werden, wenn keine Schadstoffe enthalten sind.
BORIS-NRW ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen. Es enthält Richtwerte für Boden und Immobilien sowie Preisübersichten über den Immobilinemarkt.
Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen wird eine Baugenehmigung benötigt. Der Kreis Soest erteilt als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet Baugenehmigungen außer für Vorhaben in den Städten Lippstadt, Soest, Warstein und Werl.
Fachbehörden können hier den aktuellen Status von Bauanträgen einsehen. Die Funktion steht nach Freischaltung durch die Abteilung Bauen und Immissionsschutz zur Verfügung.
Gebäudeeinmessungen sind gesetzlich vorgeschrieben, sobald auf einem Grundstück ein Gebäude - zum Beispiel ein Wohnhaus oder eine Garage - neu errichtet oder in seinem Grundriss verändert worden ist. Eigentümer oder Erbbauberechtigte müssen unmittelbar nach der Fertigstellung des Gebäudes oder der äußeren Grundrissveränderung die Einmessung beauftragen.
Gemäß § 34c Gewerbeordnung benötigen Maklerinnen und Makler, Darlehensvermittlerinnen und Darlehensvermittler, gewerbsmäßige Verwalterinnen und Verwalter von Wohnimmobilien sowie Bauträgerinnen und Bauträger und Baubetreuerinnen und Baubetreuer für ihre Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis, die der Kreis Soest auf Antrag erteilt.
Das Grundsteuerportal (Geodatenportal) ist ein Service der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung. Hier können Sie die Angaben zu Ihrem Grundstück, z.B. Grundstücksfläche, Bodenrichtwert oder Ertragsmesszahl, abrufen.
Durch die Vereinigung von Grundstücken werden im Grundbuch bisher selbstständige Grundstücke rechtlich zusammengefasst. Anträge auf Vereinigung von Grundstücken können online und kostenfrei gestellt werden.
Bei Unklarheiten des Grenzverlaufes wegen fehlender oder fehlerhafter Grenzzeichen kann eine Grundstücksvermessung (Grenzvermessung oder amtliche Grenzanzeige) sinnvoll sein. Nutzen Sie das Online-Formular zur Beantrgaung einer Grundstücksvermessung.
Jeder Kaufvertrag über ein Grundstück, eine Eigentumswohnung oder ein Erbbaurecht wird von Notaren den Gutachterausschüssen übersandt und anschließend in der Kaufpreissammlung aufgeführt. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten nur Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Das Katasteramt des Kreises Soest stellt Grenzbescheinigungen, Entfernungsbescheinigungen, Identitätsbescheinigungen sowie Unschädlichkeitszeugnisse aus, die Sie über as Online-Formular bestellen können.
Eigentümer, Erbbauberechtigte und Notare können aktuelle Auskünfte und Auszüge über die sie betreffenden Grundstücke aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) erhalten.
Die Natur und Landschaft außerhalb von Ortschaften ist vor Eingriffen gesetzlich geschützt. Bei notwendigen oder nicht vermeidbaren Eingriffen wird eine Genehmigung benötigt.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Soest erstellt auf Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke, und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte).
Für die Errichtung oder wesentliche Veränderung einer baulichen Anlage in oder an Gewässern muss nach § 36 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit dem jeweiligen Landeswassergesetz eine wasserrechtliche Genehmigung vorliegen, die Sie über das Online-Formular beantragen können.
Zur Nutzung dieses Services ist eine Anmeldung erforderlich.
Beim Abbruch von Gebäuden und Anlagen fallen große Mengen an Bauschutt an. Dieser kann als Natursteinersatz in jeweils vorgegebener Einbauweise wiederverwendet werden, wenn keine Schadstoffe enthalten sind.
Der Kreis Soest erteilt Wohnberechtigungsscheine (WBS). Ein WBS wird benötigt, um eine geförderte Wohnung beziehen zu können.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen verschiedene Maßnahmen, z.B.: den Neubau und den Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen oder den Neubau und die Neuschaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, auch in Form von Mieteinfamilienhäusern. Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier.
- Für die Auskunft werden die eID des Personalausweises und ein kompatibles Lesegerät oder NFC am mobilen Endgerät benötigt.
- Das Bezahlen ist online möglich.
- Dienstleistung, für die eine Registrierung / Anmeldung notwendig ist.
- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.
Hinweis: Sie sind derzeit nicht im Service-Portal vom Kreis Soest angemeldet.
Ohne Anmeldung sind nicht alle Onlinedienste verfügbar. Darüberhinaus können die personenbezogenen Daten (Name und Anschrift) nicht in die Onlinedienste übernommen werden. Die Nutzung aller Onlinedienste erfordert die Anmeldung im Service-Portal. Dazu müssen Sie sich einmalig registrieren.