Serviceübersicht
Für behinderte Menschen werden in der Straßenverkehrsordnung Ausnahmen gemacht, nach denen diese ihren PKW erleichtert parken können. Je nach Art der Behinderung kann der "EU-Schwerbehindertenparkausweis ("blauer Parkausweis") oder eine Ausnahmegenehmigung light ("orangener Parkausweis") beantragt werden.
Für behinderte Menschen werden in der Straßenverkehrsordnung Ausnahmen gemacht, nach denen diese ihren PKW erleichtert parken können. Je nach Art der Behinderung kann der "EU-Schwerbehindertenparkausweis ("blauer Parkausweis") oder eine Ausnahmegenehmigung light ("orangener Parkausweis") beantragt werden.
Sie haben die Möglichkeit online einen Antrag zur Ausstellung verschiedener Ausweise und Bescheinigungen im Rahmen der (Schwer-)Behinderung zu stellen. Ebenso lässt sich der Bearbeitungsstand des jeweiligen Antrages abrufen.
- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.
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