Serviceübersicht
Um Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum durchführen zu dürfen, benötigen Unternehmen eine verkehrsrechtliche Anordnung des Kreises Soest. Zum öffentlichen Verkehrsraum gehören zum Beispiel die Fahrbahnen, Rad- und Gehwege.
Viele technische Änderungen an Fahrzeugen müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Solche Änderungen können zum Beispiel der Einbau einer Gasanlage oder eines neuen Motors, Umbauten aufgrund von Behinderungen, das Tieferlegen oder das Aufziehen von Reifen sein.
Bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I kann der Kreis Soest das Dokument neu ausstellen. Eine Diebstahlanzeige der deutschen Polizei ist ausreichend und muss im Antrag mit hochgeladen werden.
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Alle Neufahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen müssen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein. Für den Betrieb des Kontrollgerätes wird eine Fahrerkarte benötigt.
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Voraussetzung für den Erwerb des Führerscheins (Fahrerlaubnis) ist der Besuch einer Fahrschule und das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung. Um zur Prüfung zugelassen werden zu können, dürfen keine Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Bedenken können zum Beispiel bei schwerwiegenden Erkrankungen, bei Behinderungen und bei verkehrsrechtlichen oder strafrechtlichen Auffälligkeiten vorliegen.
Im Fahreignungsregister (FAER) werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße und deren Punkte sowie Fahrerlaubnismaßnahmen gespeichert. Sie können online einen Antrag auf unentgeltliche Auskunft ("Punkte in Flensburg") stellen.
Für gewerbliche Transporte innerhalb der EU müssen Unternehmen eine sogenannte "Gemeinschaftslizenz" besitzen. Wenn Sie als Unternehmen hierfür Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, muss hierfür eine Fahrbescheinigung für jeden Fahrer und jede Fahrerin beantragt werden.
Zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis wird in folgenden Fällen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigt: Wenn ein Krankenkraftwagen geführt werden soll oder wenn im Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
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Wenn Sie als (selbständige) Fahrlehrerin oder (selbständiger) Fahrlehrer Fahrschülerinnen und Fahrschüler ausbilden wollen, dann benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis. Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung: Fahrschulerlaubnis Erteilung, Fahrlehrererlaubnis Erteilung und Fahrlehrererlaubnis Erteilung befristet.
Fahrzeughalter deren persönliche Daten sich ändern, müssen auch die Zulassungspapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ändern lassen. Dies ist beispielsweise bei einem Umzug innerhalb des Kreis Soest erforderlich.
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Die Kennzeichnung eines Fahrzeuges mit einer Feinstaubplakette ist freiwillig. Bitte beachten Sie, dass ausgewiesene Umweltzonen nur mit der jeweiligen Feinstaubplakette befahren werden dürfen. Die Ausgabe einer Feinstaubplakette können Sie hier beantragen.
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Eine Karteikartenabschrift beinhaltet alle relevanten Führerscheindaten. Sie wird zum Beispiel häufig benötigt, wenn Sie einen alten Führerschein (grau- oder rosafarben) besitzen oder Sie Zulassungsangelegenheiten bei einer anderen Kommune haben. Hierzu können Sie über das Online-Formular eine Karteikartenabschrift Ihres Führerscheins anfordern (Voraussetzung: Der Führerschein wurde vom Kreis Soest ausgestellt).
Die Zulassungsstellen des Kreis Soest betreuen alle Anliegen rund um das Thema KFZ-Zulassungen und Führerschein. Sie können mit der Zulassungsstelle Soest und der Zulassungsstelle Lippstadt online einen Termin vereinbaren.
Auf Bundesautobahnen ist der Transport von Gefahrgütern wie zum Beispiel Benzin, Explosivstoffe oder Gase grundsätzlich erlaubt. Auf allen anderen Straßen bedarf der Transport einer Genehmigung. Die Genehmigung stellt diejenige Behörde aus, durch deren Zuständigkeitsbereich der Transport führt. Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor Transportbeginn gestellt werden und die danach ausgestellte Genehmigung beim Transport mitgeführt werden.
Großraum- und Schwertransport dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur mit besonderer Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigungen durchgeführt werden. Nach Antragstellung eine Ausnahmegenehmigung über das Online-Portal werden die vom Transport betroffenen Behörden und Stellen angehört und nach Vorliegen aller Stellungnahmen ein Bescheid erarbeitet. Dieser geht dann - einschließlich Auflagen und Bedingungen - an das antragsstellende Unternehmen. Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Abfahrt gestellt werden!
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, den Sicherheitsgurt in ihrem Fahrzeug anzulegen. Gleiches gilt in vielen Fällen für das Tragen von Schutzhelmen. In Ausnahmefällen kann man sich aber von diesen Pflichten gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung befreien lassen.
Die Erlaubnis nach § 3 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz oder die Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung EG Nummer 1072/2009 muss berichtigt werden, wenn der Sitz des Unternehmens aus einem anderen Zuständigkeitsgebiet in den Kreis Soest verlegt wird.
Unternehmen benötigen für gewerbliche Transporte innerhalb Deutschlands mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen eine Erlaubnis. Für Transporte innerhalb der Europäischen Union ist eine sogenannte "Gemeinschaftslizenz" erforderlich.
Unternehmen benötigen für gewerbliche Transporte innerhalb Deutschlands mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen eine Erlaubnis. Im Rahmen der Antragstellung ist eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters o. Ä. vorzulegen, die die finanzielle Leistungsfähigkeit nachweist (nach § 3 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV))
Mit diesem Antrag können zusätzliche Ausfertigungen der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz oder Ausfertigungen von beglaubigten Kopien der Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung EG Nummer 1072 / 2009 angefordert werden.
Mit diesem Service können Sie ein Fahrzeug abmelden, ummelden und auch ein neues Fahrzeug zulassen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auf der weiterführenden Website. Als Zahlungsart steht Ihnen aktuell nur giropay zur Verfügung.
Mit dem Kfz-Steuer-Rechner lässt sich die Jahressteuer ganz einfach berechnen. Sie müssen lediglich einige Angaben zu Ihrem Fahrzeug eingeben, um die voraussichtlich anfallende Jahressteuer zu ermitteln.
Mit unserem Mängelmelder können Sie Mängel an Straßen, Fuß- und Gehwegen des Kreises Soest melden. Bitte beschreiben Sie in Ihrer Meldung möglichst genau, um welchen Mangel es sich handelt und wo dieser zu finden ist. Gerne können Sie uns auch Fotos zum Fall übersenden.
Schäden an Radwegen oder an der Beschilderung für den Radverkehr können dem Kreis Soest über das Formular online gemeldet werden.
Parkausweise können entweder für das Kreisgebiet Soest oder für einen oder mehrere Regierungsbezirke ausgestellt werden. Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A der Handwerksordnung und die in der Anlage B der Handwerksordnung verzeichneten Gewerke.
Antragsberechtigt sind nur von den Pflegekassen anerkannte ambulante Alten- und Pflegedienste. Die Ausnahmegenehmigung wird nur für Fahrzeuge mit fester Firmenaufschrift (gekennzeichnete Fahrzeuge) ausgestellt, die ausschließlich für Pflegetätigkeiten eingesetzt werden.
Für behinderte Menschen werden in der Straßenverkehrsordnung Ausnahmen gemacht, nach denen diese ihren PKW erleichtert parken können. Je nach Art der Behinderung kann der "EU-Schwerbehindertenparkausweis ("blauer Parkausweis") oder eine Ausnahmegenehmigung light ("orangener Parkausweis") beantragt werden.
Für behinderte Menschen werden in der Straßenverkehrsordnung Ausnahmen gemacht, nach denen diese ihren PKW erleichtert parken können. Je nach Art der Behinderung kann der "EU-Schwerbehindertenparkausweis ("blauer Parkausweis") oder eine Ausnahmegenehmigung light ("orangener Parkausweis") beantragt werden.
Unternehmer, die Personen geschäftlich oder gegen Entgelt zum Beispiel mit einem Taxi befördern, benötigen hierfür eine Erlaubnis des Kreises.
Unternehmer, die Personen geschäftlich oder gegen Entgelt zum Beispiel mit einem Taxi befördern, benötigen hierfür eine Erlaubnis des Kreises. Im Rahmen der Antragstellung ist eine Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters o.Ä. vorzulegen, die die finanzielle Leistungsfähigkeit nachweist.
Das Radverkehrsnetz NRW verbindet alle Städte und Gemeinden des Landes mit einer einheitlichen Wegweisung für den Radverkehr. Der Internetauftritt des Radverkehrsnetzes richtet sich zunächst an Fachleute des Verkehrswesens.
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 Uhr bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen und jegliche LKW-Gespanne, also Lastkraftwagen mit Anhängern, nicht fahren. Es kann aber eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 7 in Verbindung mit § 30 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung, § 1 Absatz 1 Ferienreiseverordnung beantragt werden.
Ob Martinsumzug, Staffellauf oder Prozession - nimmt eine Veranstaltung Straßen, Wege oder Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch, muss diese von den Straßenverkehrsbehörden nach § 29 StVO genehmigt werden.
Mit diesem Online-Service können Unternehmen den Austausch von Fahrzeugen oder die Änderung der Genehmigungsurkunde (Adresse / Abmeldung) beantragen.
Taxen dürfen nur an behördlich zugelassenen Stellen und in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Der Kreis Soest kann im Einvernehmen mit anderen Genehmigungsbehörden das Bereithalten an behördlich zugelassenen Stellen außerhalb der Betriebssitzgemeinde gestatten und einen größeren Bezirk festsetzen.
Beim Wunschkennzeichen kann eine bestimmte Buchstaben- und/oder Zahlenfolge für ein Nummernschild online reserviert werden, zum Beispiel das Geburtsdatum oder die persönlichen Initialen.
- Für die Auskunft werden die eID des Personalausweises und ein kompatibles Lesegerät oder NFC am mobilen Endgerät benötigt.
- Das Bezahlen ist online möglich.
- Dienstleistung, für die eine Registrierung / Anmeldung notwendig ist.
- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.
Hinweis: Sie sind derzeit nicht im Service-Portal vom Kreis Soest angemeldet.
Ohne Anmeldung sind nicht alle Onlinedienste verfügbar. Darüberhinaus können die personenbezogenen Daten (Name und Anschrift) nicht in die Onlinedienste übernommen werden. Die Nutzung aller Onlinedienste erfordert die Anmeldung im Service-Portal. Dazu müssen Sie sich einmalig registrieren.