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Kategorie Auto, Verkehr & Transport

Auto, Verkehr & Transport

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO - Einrichtung einer Baustelle -

Um Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum durchführen zu dürfen, benötigen Unternehmen eine verkehrsrechtliche Anordnung des Kreises Soest. Zum öffentlichen Verkehrsraum gehören zum Beispiel die Fahrbahnen, Rad- und Gehwege.

Einzelbetriebserlaubnis für Fahrzeuge und Fahrzeugteile

Viele technische Änderungen an Fahrzeugen müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Solche Änderungen können zum Beispiel der Einbau einer Gasanlage oder eines neuen Motors, Umbauten aufgrund von Behinderungen, das Tieferlegen oder das Aufziehen von Reifen sein.

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Fahreignungsregister - Punkteauskunft

Im Fahreignungsregister (FAER) werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße und deren Punkte sowie Fahrerlaubnismaßnahmen gespeichert. Sie können online einen Antrag auf unentgeltliche Auskunft ("Punkte in Flensburg") stellen.

eID erforderlich Externer Link
Fahrerbescheinigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Rahmen einer Gemeinschaftslizenz

Für gewerbliche Transporte innerhalb der EU müssen Unternehmen eine sogenannte "Gemeinschaftslizenz" besitzen. Wenn Sie als Unternehmen hierfür Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, muss hierfür eine Fahrbescheinigung für jeden Fahrer und jede Fahrerin beantragt werden.

Fahrschul- und Fahrlehrererlaubnis

Wenn Sie als (selbständige) Fahrlehrerin oder (selbständiger) Fahrlehrer Fahrschülerinnen und Fahrschüler ausbilden wollen, dann benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis. Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung: Fahrschulerlaubnis Erteilung, Fahrlehrererlaubnis Erteilung und Fahrlehrererlaubnis Erteilung befristet.

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Führerschein - Karteikartenabschrift

Eine Karteikartenabschrift beinhaltet alle relevanten Führerscheindaten. Sie wird zum Beispiel häufig benötigt, wenn Sie einen alten Führerschein (grau- oder rosafarben) besitzen oder Sie Zulassungsangelegenheiten bei einer anderen Kommune haben. Hierzu können Sie über das Online-Formular eine Karteikartenabschrift Ihres Führerscheins anfordern (Voraussetzung: Der Führerschein wurde vom Kreis Soest ausgestellt).

Gefahrguttransporte - Einzelfahrwegbestimmung nach § 35a Absatz 3 GGVSEB

Auf Bundesautobahnen ist der Transport von Gefahrgütern wie zum Beispiel Benzin, Explosivstoffe oder Gase grundsätzlich erlaubt. Auf allen anderen Straßen bedarf der Transport einer Genehmigung. Die Genehmigung stellt diejenige Behörde aus, durch deren Zuständigkeitsbereich der Transport führt. Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor Transportbeginn gestellt werden und die danach ausgestellte Genehmigung beim Transport mitgeführt werden.

Großraum- und Schwertransporte Ausnahmegenehmigung / Erlaubnis

Großraum- und Schwertransport dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur mit besonderer Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigungen durchgeführt werden. Nach Antragstellung eine Ausnahmegenehmigung über das Online-Portal werden die vom Transport betroffenen Behörden und Stellen angehört und nach Vorliegen aller Stellungnahmen ein Bescheid erarbeitet. Dieser geht dann - einschließlich Auflagen und Bedingungen - an das antragsstellende Unternehmen. Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Abfahrt gestellt werden!

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Gurt- und Helmpflicht - Befreiung von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes / Tragen des Schutzhelmes

Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, den Sicherheitsgurt in ihrem Fahrzeug anzulegen. Gleiches gilt in vielen Fällen für das Tragen von Schutzhelmen. In Ausnahmefällen kann man sich aber von diesen Pflichten gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung befreien lassen.

Güterkraftverkehr - Berichtigung der Erlaubnis oder der Gemeinschaftslizenz

Die Erlaubnis nach § 3 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz oder die Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung EG Nummer 1072/2009 muss berichtigt werden, wenn der Sitz des Unternehmens aus einem anderen Zuständigkeitsgebiet in den Kreis Soest verlegt wird.

Güterkraftverkehr - Erlaubnis nach § 3 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz oder Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung EG Nummer 1072/2009

Unternehmen benötigen für gewerbliche Transporte innerhalb Deutschlands mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen eine Erlaubnis. Für Transporte innerhalb der Europäischen Union ist eine sogenannte "Gemeinschaftslizenz" erforderlich.

Güterkraftverkehr - Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit

Unternehmen benötigen für gewerbliche Transporte innerhalb Deutschlands mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen eine Erlaubnis. Im Rahmen der Antragstellung ist eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters o. Ä. vorzulegen, die die finanzielle Leistungsfähigkeit nachweist (nach § 3 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV))

Güterkraftverkehr - Zusätzliche Ausfertigung der Erlaubnis oder Ausfertigung beglaubigter Kopien der Gemeinschaftslizenz

Mit diesem Antrag können zusätzliche Ausfertigungen der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz oder Ausfertigungen von beglaubigten Kopien der Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung EG Nummer 1072 / 2009 angefordert werden.

Kfz-Steuer-Rechner

Mit dem Kfz-Steu­er-Rech­ner lässt sich die Jahres­steu­er ganz ein­fach be­rech­nen. Sie müs­sen le­dig­lich ei­ni­ge An­ga­ben zu Ih­rem Fahr­zeug ein­ge­ben, um die vor­aus­sicht­lich an­fal­len­de Jahres­steu­er zu er­mit­teln.

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Mängelmelder Kreisstraßen, Fuß- und Gehwege

Mit unserem Mängelmelder können Sie Mängel an Straßen, Fuß- und Gehwegen des Kreises Soest melden. Bitte beschreiben Sie in Ihrer Meldung möglichst genau, um welchen Mangel es sich handelt und wo dieser zu finden ist. Gerne können Sie uns auch Fotos zum Fall übersenden.

Mängelmelder Radwege

Schäden an Radwegen oder an der Beschilderung für den Radverkehr können dem Kreis Soest über das Formular online gemeldet werden.

Parkausweis - Handwerksbetriebe

Parkausweise können entweder für das Kreisgebiet Soest oder für einen oder mehrere Regierungsbezirke ausgestellt werden. Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A der Handwerksordnung und die in der Anlage B der Handwerksordnung verzeichneten Gewerke.

Parkausweis - Soziale Dienste

Antragsberechtigt sind nur von den Pflegekassen anerkannte ambulante Alten- und Pflegedienste. Die Ausnahmegenehmigung wird nur für Fahrzeuge mit fester Firmenaufschrift (gekennzeichnete Fahrzeuge) ausgestellt, die ausschließlich für Pflegetätigkeiten eingesetzt werden.

Parkerleichterung (blauer Ausweis) für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde

Für behinderte Menschen werden in der Straßenverkehrsordnung Ausnahmen gemacht, nach denen diese ihren PKW erleichtert parken können. Je nach Art der Behinderung kann der "EU-Schwerbehindertenparkausweis ("blauer Parkausweis") oder eine Ausnahmegenehmigung light ("orangener Parkausweis") beantragt werden.

Parkerleichterung (orangener Parkausweis) für schwerbehinderte Menschen ohne außergewöhnliche Gehbehinderung

Für behinderte Menschen werden in der Straßenverkehrsordnung Ausnahmen gemacht, nach denen diese ihren PKW erleichtert parken können. Je nach Art der Behinderung kann der "EU-Schwerbehindertenparkausweis ("blauer Parkausweis") oder eine Ausnahmegenehmigung light ("orangener Parkausweis") beantragt werden.

Personenbeförderung - Antrag auf Genehmigung zur Ausübung eines Gelegenheitsverkehrs

Unternehmer, die Personen geschäftlich oder gegen Entgelt zum Beispiel mit einem Taxi befördern, benötigen hierfür eine Erlaubnis des Kreises.

Personenbeförderung - Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 II Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)

Unternehmer, die Personen geschäftlich oder gegen Entgelt zum Beispiel mit einem Taxi befördern, benötigen hierfür eine Erlaubnis des Kreises. Im Rahmen der Antragstellung ist eine Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters o.Ä. vorzulegen, die die finanzielle Leistungsfähigkeit nachweist.

Radverkehrsnetz NRW

Das Radverkehrsnetz NRW verbindet alle Städte und Gemeinden des Landes mit einer einheitlichen Wegweisung für den Radverkehr. Der Internetauftritt des Radverkehrsnetzes richtet sich zunächst an Fachleute des Verkehrswesens.

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Sonn- und Feiertagsfahrverbot - Ausnahmegenehmigung

An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 Uhr bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen und jegliche LKW-Gespanne, also Lastkraftwagen mit Anhängern, nicht fahren. Es kann aber eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 7 in Verbindung mit § 30 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung, § 1 Absatz 1 Ferienreiseverordnung beantragt werden.

Straßenumzüge - Erlaubnis zur Durchführung

Ob Martinsumzug, Staffellauf oder Prozession - nimmt eine Veranstaltung Straßen, Wege oder Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch, muss diese von den Straßenverkehrsbehörden nach § 29 StVO genehmigt werden.

Taxigewerbe - Änderungen Fahrzeug / Genehmigungsurkunde

Mit diesem Online-Service können Unternehmen den Austausch von Fahrzeugen oder die Änderung der Genehmigungsurkunde (Adresse / Abmeldung) beantragen.

Taxigewerbe - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des § 47 Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz

Taxen dürfen nur an behördlich zugelassenen Stellen und in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Der Kreis Soest kann im Einvernehmen mit anderen Genehmigungsbehörden das Bereithalten an behördlich zugelassenen Stellen außerhalb der Betriebssitzgemeinde gestatten und einen größeren Bezirk festsetzen.

Legende
eID erforderlich
Für die Auskunft werden die eID des Personalausweises und ein kompatibles Lesegerät oder NFC am mobilen Endgerät benötigt.
Bezahlmöglichkeit vorhanden
Das Bezahlen ist online möglich.
Registrierung / Anmeldung erforderlich
Dienstleistung, für die eine Registrierung / Anmeldung notwendig ist.
Externer Link
Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.

Hinweis: Sie sind derzeit nicht im Service-Portal vom Kreis Soest angemeldet.

Ohne Anmeldung sind nicht alle Onlinedienste verfügbar. Darüberhinaus können die personenbezogenen Daten (Name und Anschrift) nicht in die Onlinedienste übernommen werden. Die Nutzung aller Onlinedienste erfordert die Anmeldung im Service-Portal. Dazu müssen Sie sich einmalig registrieren.