Serviceübersicht
Mobilität & Reisen
Mit diesem Service können Sie ein Fahrzeug abmelden, ummelden und auch ein neues Fahrzeug zulassen. Zur Nutzung benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels. Eine Abmeldung ist nur möglich für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden. Eine Ummeldung ist nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2018 eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten haben.
Beim Wunschkennzeichen kann eine bestimmte Buchstaben- und/oder Zahlenfolge online reserviert werden, zum Beispiel das Geburtsdatum oder die persönlichen Initialen. (Dieser Link führt aus dem Bürgerportal heraus.)
Für viele Führerscheinangelegenheiten beim Kreis Soest wird eine Karteikartenabschrift benötigt, falls Sie noch einen alten Führerschein (grau- oder rosafarben) besitzen, der nicht vom Kreis Soest oder Altkreis Lippstadt ausgestellt wurde.
Fahrzeughalter deren persönliche Daten sich ändern, müssen auch die Zulassungspapiere ändern lassen. Dies ist beispielsweise bei einem Umzug erforderlich. (Nur innerhalb des Kreises Soest)
Zur Nutzung dieses Services ist eine Anmeldung erforderlich.
Bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I kann der Kreis Soest das Dokument neu ausstellen. Eine Diebstahlanzeige der deutschen Polizei ist ausreichend und muss im Antrag mit hochgeladen werden.
Zur Nutzung dieses Services ist eine Anmeldung erforderlich.
Nach Antragstellung über VEMAGS werden die vom Transport betroffenen Behörden und Stellen angehört und nach Vorliegen aller Stellungnahmen ein Bescheid erarbeitet. Dieser geht dann - einschließlich Auflagen und Bedingungen - an das antragsstellende Unternehmen. Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Abfahrt gestellt werden!
Für behinderte Menschen werden in der Straßenverkehrsordnung Ausnahmen gemacht, nach denen diese ihren PKW erleichtert parken können. Je nach Art der Behinderung kann der "EU-Schwerbehindertenparkausweis ("blauer Parkausweis") oder eine Ausnahmegenehmigung light ("orangener Parkausweis") beantragt werden.
Für behinderte Menschen werden in der Straßenverkehrsordnung Ausnahmen gemacht, nach denen diese ihren PKW erleichtert parken können. Je nach Art der Behinderung kann der "EU-Schwerbehindertenparkausweis ("blauer Parkausweis") oder eine Ausnahmegenehmigung light ("orangener Parkausweis") beantragt werden.
Antragsberechtigt sind nur von den Pflegekassen anerkannte ambulante Alten- und Pflegedienste. Die Ausnahmegenehmigung wird nur für Fahrzeuge mit fester Firmenaufschrift (gekennzeichnete Fahrzeuge) ausgestellt, die ausschließlich für Pflegetätigkeiten eingesetzt werden.
Hier kann der Antrag auf Fahrerbescheinigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Rahmen einer Gemeinschaftslizenz nach Verordnung EG Nummer 1072/2009 gestellt werden.
Parkausweise können entweder für das Kreisgebiet Soest oder für einen oder mehrere Regierungsbezirke ausgestellt werden. Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A der Handwerksordnung und die in der Anlage B der Handwerksordnung verzeichneten Gewerke.
Ob Martinsumzug, Staffellauf oder Prozession - nimmt eine Veranstaltung Straßen, Wege oder Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch, muss diese von den Straßenverkehrsbehörden genehmigt werden.
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 Uhr bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen und jegliche LKW-Gespanne, also Lastkraftwagen mit Anhängern, nicht fahren. Es kann aber eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Passersatzpapiere oder Notreiseausweise beantragen
Anmeldung zur Pferdeexportuntersuchung
Das Flaggenzertifikat ist ein international gültiger Ausweis, mit dem für Seeschiffe mit einer Rumpflänge bis maximal 15m die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge nachgewiesen werden kann.
Antrag auf unentgeltliche Auskunft ("Punkte in Flensburg") stellen
Kraftfahrzeugsteuer berechnen
Hilfe durch deutsche Auslandsvertretungen bei Reisen ins Ausland in Notfallsituationen
Landesweites Radverkehrsnetz NRW betrachten
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- Für die Auskunft werden die eID des Personalausweises und ein kompatibles Lesegerät oder NFC am mobilen Endgerät benötigt.
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- Das Bezahlen ist online möglich.
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- Dienstleistung, für die eine Registrierung / Anmeldung notwendig ist.
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- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.
Hinweis: Sie sind derzeit nicht im Service-Portal vom Kreis Soest angemeldet.
Ohne Anmeldung sind nicht alle Onlinedienste verfügbar. Darüberhinaus können die personenbezogenen Daten (Name und Anschrift) nicht in die Onlinedienste übernommen werden. Die Nutzung aller Onlinedienste erfordert die Anmeldung im Service-Portal. Dazu müssen Sie sich einmalig registrieren.