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iKFZ Stufe III

Hinweise zu diesem Service

Mit diesem Service können Sie ein Fahrzeug abmelden, ummelden und auch ein neues Fahrzeug zulassen. Zur Nutzung benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels. Eine Abmeldung ist nur möglich für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden. Eine Ummeldung ist nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2018 eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten haben.

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung/Abmeldung ist bundesweit noch im Entwicklungs- bzw. Ausbaustadium. Es kann daher in Einzelfällen bei verschiedenen Fallvarianten zu Systemfehlern oder Abbrüchen kommen. In diesem Fall können Sie die internetbasierte Fahrzeugzulassung/Abmeldung leider nicht durchführen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Hinweis

Zur Nutzung dieses Services werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet.